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Bundeskabinett beschließt Gesetz für weniger Müll


Mehr Recycling, weniger Wegwerfen
Bundeskabinett beschließt Gesetz für weniger Müll

Von rtr
12.02.2020Lesedauer: 2 Min.
Straßenmülleimer mit Einweg-Kaffeebechern: Umweltministerin Schulze will die Hersteller an der Entsorgung ihrer Produkte beteiligen (Symbolbild).Vergrößern des BildesStraßenmülleimer mit Einweg-Kaffeebechern: Umweltministerin Schulze will die Hersteller an der Entsorgung ihrer Produkte beteiligen (Symbolbild). (Quelle: Mario Hösel/imago-images-bilder)
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Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, dass die Grundlage für einen verstärkten Kampf gegen Müll bilden soll. Es geht vor allem um Einwegprodukte, Versand-Retouren und vermehrtes Recycling.

Im Kampf gegen Wegwerf-Produkte wie Einwegbecher und gegen Ressourcen-Verschwendung hat die Regierung den Weg für strengere Vorgaben freigemacht. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch ein Gesetz, das über die Umsetzung von EU-Richtlinien hinausgeht. So sollen die Vernichtung von Retouren im Handel grundsätzlich erschwert und die Hersteller von Einwegbechern in Haftung genommen werden. Die genaue Umsetzung muss allerdings in gesonderten Verordnungen geregelt werden.

Der Staat will sich zudem selber zu einem verstärkten Einsatz von wiederverwerteten Produkten verpflichten und somit Ressourcen schonen. "Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes legt die Grundlagen für wichtige Fortschritte auf dem Weg hin zu weniger Abfall und mehr Recycling", erklärte Umweltministerin Svenja Schulze.

Zwar werden bereits jetzt große Mengen von Müll wieder aufbereitet, die Produkte finden jedoch nicht ausreichend Absatz. Daher sollen Behörden beim Kauf diese bevorzugen – wenn auch nicht zu jedem Preis. Von den insgesamt rund 6.000 Beschaffungsstellen erwartet sich das federführende Umweltministerium einen Nachfrageschub.

Weniger Produktvernichtung bei Großhändlern

Schärfer vorgehen will der Bund zudem bei der Vernichtung von Produkten. Große Händler vernichten Ware, um Platz für neue zu schaffen. Dies ist häufig für sie billiger als die weitere Vermarktung, besonders wenn es um Retouren von Versandhändlern geht. Das neue Gesetz schreibt nun vor, die Waren "gebrauchsfähig" zu halten. Nur verdorbene Produkte oder solche, deren Lagerung nicht zumutbar ist, dürften dann weggeschmissen werden. Zunächst will der Bund aber Druck auf Händler ausüben und sie zwingen, den Umgang mit nicht verkauften Waren zu dokumentieren. Einzelheiten müssen aber auch hier noch über eine gesonderte Verordnung geregelt werden.

Gleiches gilt für den Kampf gegen Einweg-Produkte aus Kunststoff. Hier werden Produzenten mit dem Gesetz grundsätzlich verpflichtet, sich an der Müllbeseitigung in den Kommunen zu beteiligen. "Das Ziel ist klar, wir wollen eine saubere Umwelt in der weder Müll noch giftige Kippen rumliegen", erläuterte Schulze.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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