t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

Urteil in Bayern: Grenzpolizei verstößt in Teilen gegen Verfassung


Gerichtsentscheidung
Bayerns Grenzpolizei verstößt in Teilen gegen Verfassung

Von dpa
Aktualisiert am 28.08.2020Lesedauer: 1 Min.
Grenzkontrollen in Bayern: Die Grenzpolizei des Bundeslandes verstößt in Teilen gegen die Verfassung.Vergrößern des BildesGrenzkontrollen in Bayern: Die Grenzpolizei des Bundeslandes verstößt in Teilen gegen die Verfassung. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die vor zwei Jahren wiedereingeführte bayerische Grenzpolizei verstößt mit ihrer Arbeit teilweise gegen die Verfassung. Das teilte der bayerische Verfassungsgerichtshof am Freitag bei der Urteilsverkündung in München mit.

Die im Jahr 2018 wieder eingeführte bayerische Grenzpolizei ist in Teilen verfassungswidrig. Nach einem am Freitag verkündeten Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu einer Klage der Grünen ist die Wiedereinrichtung einer Grenzpolizei an sich zwar nicht zu beanstanden. Allerdings verletze das konkrete bayerische Polizeiaufgabengesetz bei der Grenzpolizei die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Die Gesetzgebungskompetenz zum Grenzschutz liege beim Bund.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte mit der damaligen CSU-Alleinregierung wenige Monate vor der Landtagswahl die bayerische Grenzpolizei wieder eingeführt. Diese Polizeieinheit konnte seitdem laut CSU mehr als 25.000 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten feststellen und ahnden. Die Grünen bemängelten, dass Grenzschutz allein Aufgabe der Bundespolizei sei.

Nach dem Urteil der bayerischen Verfassungsrichter nahm die Landesregierung mit der Änderung des Polizeiaufgabengesetzes tatsächlich "einen schwerwiegenden Eingriff in die Kompetenzordnung des Grundgesetzes" vor. Damit werde gegen das Rechtsstaatsprinzip und das Grundrecht der Handlungsfreiheit in der bayerischen Verfassung verstoßen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website