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Neues Gesetz gegen sexualisierte Gewalt: Tätern drohen härtere Strafen


Neues Gesetz
Missbrauch und Kinderpornografie: Tätern drohen härtere Strafen

Von dpa, afp
Aktualisiert am 21.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Bundesjustizministerin Lambrecht: Das Bundeskabinett hat ihrem Gesetzesentwurf zugestimmt.Vergrößern des BildesBundesjustizministerin Lambrecht: Das Bundeskabinett hat ihrem Gesetzesentwurf zugestimmt. (Quelle: Christoph Soeder/dpa-bilder)
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Die Bundesregierung hat ein Gesetz gegen sexualisierte Gewalt auf den Weg gebracht. Doch der Richterbund übt Kritik: Jugendämter und Polizei müssten besser ausgestattet werden.

Bei sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie drohen künftig härtere Strafen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt auf den Weg, mit dem auch die Befugnisse der Ermittler ausgeweitet werden. "Wir brauchen höchste Wachsamkeit und Sensibilität für Kinder, die gefährdet sind oder Opfer von sexualisierter Gewalt wurden", erklärte Lambrecht.

Bisher gilt der Missbrauch als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Künftig wird er als Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren geahndet. Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht der Entwurf Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Der Besitz soll mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren geahndet werden. Für das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten sieht der Gesetzentwurf künftig Freiheitsstrafen von zwei bis 15 Jahren vor.

Lambrecht: "Müssen Verfolgungsdruck erhöhen"

Die Debatte um härtere Strafen war etwa durch den Missbrauchsfall in Münster mit mittlerweile 21 Verdächtigen neu angefacht worden. Vor allem in Nordrhein-Westfalen war zuletzt eine ganze Reihe von schweren Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder bekannt geworden - dazu gehört auch der sogenannte Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach.

Justizministerin Lambrecht hatte Forderungen aus der Union nach Verschärfungen zunächst zurückgewiesen und stattdessen eine bessere Ausstattung für Ermittler gefordert, ihren Kurs aber nach anhaltender Kritik geändert. "Täter fürchten nichts mehr, als entdeckt zu werden", sagte Lambrecht. "Den Verfolgungsdruck müssen wir deshalb massiv erhöhen, das schreckliche Unrecht dieser Taten muss auch im Strafmaß zum Ausdruck kommen."

Richterbund: Müssen Behörden besser ausstatten

Der Deutsche Richterbund (DRB) forderte eine bessere personelle und technische Ausstattung von Jugendämtern und Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. "Im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie greift es deutlich zu kurz, in erster Linie auf Strafverschärfungen und Gesetzesänderungen zu setzen", erklärte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. "Damit ist wenig zu erreichen, wenn es anschließend in der Gesetzesanwendung klemmt."


Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zeigte sich zufrieden mit der Neuregelung. "Das Gesetz ist ein Meilenstein für die Bekämpfung der abscheulichsten Straftaten, die man sich vorstellen kann", sagte er.

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Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild sollen strafbar werden

Der Gesetzentwurf sieht auch die Aufnahme einer ausdrücklichen Regelung zur Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in das Strafgesetzbuch vor. Damit soll zugleich der Markt für solche Puppen ausgetrocknet werden. Bei der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, soll die Verjährungsfrist künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnen.

Zudem soll das neue Gesetz den Einsatz der Telekommunikationsüberwachung auch bei Ermittlungen zu Kinderpornografie erlauben. Auch Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung sollen ermöglicht werden.

In erweiterten Führungszeugnissen sollen besonders kinderschutzrelevante Urteile künftig zusätzlich zur Freiheitsstrafe 20 Jahre lang eingetragen bleiben. Neu geregelt werden mit dem Gesetzentwurf außerdem die Anforderungen an Richter und Staatsanwälte: Die Verfahren müssten für die Betroffenen "so kindgerecht" wie möglich gestaltet werden, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, AFP
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