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Sachsen: Verfahren gegen rechtsextremen Richter Jens Maier eingeleitet


Ehemaliger AfD-Abgeordneter
Verfahren gegen rechtsextremen Richter Maier eingeleitet

Von afp, dpa, pdi

Aktualisiert am 14.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Jens Maier: Gegen den rechtsextremen Richter wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.Vergrößern des BildesJens Maier: Gegen den rechtsextremen Richter wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. (Quelle: imago-images-bilder)
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Kann der ehemalige AfD-Abgeordnete Jens Maier wieder als Richter arbeiten? Am Montag ist er in die sächsische Justiz zurückgekehrt. Am selben Tag hat das Landgericht ein Disziplinarverfahren gegen in eingeleitet.

Das Landgericht Dresden hat ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten und als rechtsextrem geltenden Richter Jens Maier eingeleitet. Das Gericht sieht zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens durch Maier rechtfertigen, wie das Landesjustizministerium am Montag in Dresden mitteilte. Es bestehe der Verdacht, dass der Jurist "die Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt hat".

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) begrüßte die Einleitung des Disziplinarverfahrens: "Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienste des Freistaates Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten", erklärte sie. Die Bürgerinnen und Bürger müssten sich darauf verlassen können.

Am Montag Job in Dippoldiswalde angetreten

Zuvor war am Montag bekanntgeworden, dass Maier in die sächsische Justiz zurückgekehrt ist. Er habe "ordnungsgemäß seinen Dienst beim Amtsgericht Dippoldiswalde angetreten", teilte der Direktor des Gerichtes, Rainer Aradei-Odenkirchen, auf Anfrage mit. Maier werde im Wesentlichen für allgemeine zivilrechtliche Angelegenheiten sowie zu einem kleinen Teil für Nachlasssachen zuständig sein.

Wie lange Maier an dem Amtsgericht arbeiten wird, ist offen. Das sächsische Justizministerium hat im Februar 2022 beim Dienstgericht für Richter beantragt, dass der Jurist in den Ruhestand versetzt wird. Eine Entscheidung darüber steht aber noch aus.

AfD-Politiker nicht wiedergewählt

Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Nachdem er im vergangenen Jahr nicht wiedergewählt wurde, stellte er nach Angaben des Justizministeriums "fristgerecht" einen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis. Das steht ihm laut Abgeordnetengesetz zu. Der 60-Jährige ist seit Montag dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Dienstort zugewiesen.

Vom sächsischen Verfassungsschutz wird Maier als rechtsextrem eingestuft. Außerdem galt er als einer der führenden Köpfe des rechtsextremistischen und zumindest offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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