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Werbeverbot für Abtreibungen: Bundestag schafft Paragraf 219a ab


Paragraf 219a
Bundestag schafft Werbeverbot für Abtreibungen ab

Von dpa, ann

Aktualisiert am 24.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Proteste in München: Zahlreiche Menschen hatten in mehreren deutschen Städten für die Abschaffung des Paragrafen demonstriert.Vergrößern des BildesProteste in München: Zahlreiche Menschen hatten in mehreren deutschen Städten für die Abschaffung des Paragrafen demonstriert. (Quelle: ZUMA Wire/imago-images-bilder)
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Schluss mit der Strafverfolgung: Frauenärzte dürfen in Zukunft frei über Abtreibungen informieren. Gynäkologen jubeln, in der Opposition ist die Kritik scharf.

Der Bundestag hat am Freitag die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Für die Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion, dagegen votierten Union und AfD. Der Paragraf untersagte Arztpraxen und Kliniken, darüber zu informieren, welche unterschiedlichen Methoden es für den Abbruch gibt.

In der Praxis führte der Paragraf dazu, dass militante Abtreibungsgegner Frauenärzte in Massen anzeigten und vor Gericht brachten. Ärzteverbände und Frauenhilfsorganisationen kritisieren das seit Langem – sie sehen in dem juristischen Druck einen Grund, warum immer weniger Frauenärzte überhaupt Abtreibungen anbieten und sich die Versorgungslage für Frauen in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert hat.

Bisherige Urteile werden aufgehoben

Damit künftig "anstößige" und unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleibt, sieht der abgesegnete Regierungsentwurf vor, das sogenannte Heilmittelwerbegesetz zu erweitern. So würden auch Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug neu von dem Gesetz erfasst, das bislang in anderen Bereichen irreführende Werbung von Medizinprodukten regelt.

Neben der Streichung von 219a sieht der Bundestagsbeschluss vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit 3. Oktober 1990 auf Basis des Paragrafen ergangen sind, aufgehoben werden. Das betrifft etwa die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die 2017 auf der Grundlage von 219a verurteilt worden war und seit Jahren für die Abschaffung des Paragrafen kämpft. Sie saß zusammen mit anderen Ärztinnen und Ärzten am Freitag im Bundestag auf der Besuchertribüne.

Das Gesetz muss formal noch den Bundesrat passieren, er kann aber ohne die Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten.

Buschmann: "Jede Verurteilung eine zu viel"

Für das Vorhaben der Koalition galt im Plenum eine Mehrheit als sicher. Nur AfD und Union sind strikt gegen die Streichung des Paragrafen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete die bisherige Regelung als "absurd und aus der Zeit gefallen". Jede Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten sei "eine Verurteilung zu viel", sagte Buschmann.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) feierte das geplante Ende des Paragrafen bereits vorab als einen "Triumph". Auf diese Weise werde die Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland gestärkt, sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.

"Endlich können Ärztinnen und Ärzte sachlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen", sagte Paus. "Heute ist ein guter Tag für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland – und erst recht für die Frauen in unserem Land."

Linke will weiteren Paragrafen abschaffen

Die Linke begrüßt die Abschaffung des Paragrafen – allerdings geht ihr dieser Schritt nicht weit genug. Sie fordert auch die Aufhebung von Paragraf 218 im Strafgesetzbuch – was bedeuten würde, Schwangerschaftsabbrüche an sich straffrei zu machen.

Unionsfraktionsvize Dorothee Bär (CSU) nannte es "völlig fehl am Platz, von einem Triumph zu sprechen. Für niemanden ist ein Schwangerschaftsabbruch ein Gewinner-Thema", sagte sie am Freitag. Werdende Mütter befänden sich "immer in einer Ausnahmesituation – ganz gleich, ob die Entscheidung für oder gegen das ungeborene Leben ausfällt". Ein Schwangerschaftsabbruch sei und bleibe "keine normale medizinische Dienstleistung".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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