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AfD-Spendenkontenzugriff von Aktionskünstler Philipp Ruch blockiert


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Aktionskünstler Philipp Ruch
Zahlung offen: AfD wurde Zugriff auf Spendenkonto gesperrt


19.09.2024Lesedauer: 3 Min.
Philipp Ruch: Der Kopf des "Zentrums für Politische Schönheit" blockierte der AfD deren Spendenkonto.Vergrößern des Bildes
Philipp Ruch: Der Kopf des "Zentrums für Politische Schönheit" blockierte die Spendenkonten der AfD. (Quelle: Montage ha/imago-images-bilder)
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Die AfD hatte über mehrere Wochen keinen Zugriff auf Geld auf ihrem Spendenkonto. Dahinter stecken eine Panne und der Macher des "Zentrums für politische Schönheit", ein besonders erbitterter Gegner der Partei.

Die Post vom Gerichtsvollzieher kam Anfang August: "Vorläufiges Zahlungsverbot" für ein Konto der AfD bei der Volksbank Berlin. Das Spendenkonto war in einem Zwangsvollstreckungsverfahren für die Partei blockiert worden. Grund dafür: Der vielleicht größte, in jedem Fall aber erfindungsreichste Gegner der AfD wartete auf Geld von der Partei.

Ein AfD-Sprecher bestätigte auf t-online-Anfrage, dass der Partei im August ein vorläufiges Zahlungsverbot zugestellt wurde. Dabei geht es um einen Streit, in dem eigentlich die AfD gegen Philipp Ruch vorgegangen war. Ruch ist der Mann hinter dem "Zentrum für Politische Schönheit" (ZPS).

Ruchs Zentrum legte AfD bei Flyern rein

Der Autor ("Es ist 5 vor 1933") und Aktionskünstler erregt immer wieder Aufsehen mit kontroversen Aktionen; die AfD ist dabei besonders oft sein Ziel. Ruch und sein "Zentrum" stellten Björn Höcke 2017 einen verkleinerten Nachbau des Berliner Holocaustmahnmals aufs Nachbargrundstück, sie gründeten einen fiktiven "Flyerservice Hahn", der vor der Bundestagswahl 2021 Verteilaufträge für AfD-Flugblätter annahm und fünf Millionen Flyer nie zustellte. Ende 2023 steckte Ruch auch hinter einer Seite mit Namen afdbund.de, die mit dem Foto von Alice Weidel bei Mitgliedern der Partei darum warb, Belege hochzuladen, die "für ein Verbotsverfahren gegen unsere Partei missbraucht werden könnten".

Die AfD ging juristisch gegen die Fälschung vor – und überzog dabei offenbar. Ruch erhielt einerseits ein Abmahnschreiben. Zugleich stellte die Partei aber auch schon Verfügungsantrag bei Gericht, um Ruch die Aktion verbieten zu lassen. Das war überflüssig, weil Ruch die Forderungen bereits umgehend nach der Abmahnung erfüllt hatte.

Gericht brummte der AfD die Kosten für Ruch-Anwalt auf

Das Landgericht Köln entschied deshalb am 5. Juni, dass die AfD das Honorar von Ruchs Anwalt für den Einsatz gegen die einstweilige Verfügung übernehmen muss: 1.840,47 Euro Kosten, ein vollstreckbarer Titel. Ruch lässt das in typischer Manier des "Zentrums für Politische Schönheit" vom "Eskalationsbeauftragten Stefan Pelzer" kommentieren. In einer Stellungnahme an t-online heißt es: "Spendern der AfD sollte bewusst sein, dass ein Großteil ihrer Gelder in verlorene Prozesse gegen das 'Zentrum für Politische Schönheit' investiert wird."

Als die Kanzlei von Ruch den Eingang des Geldes von der AfD Ende Juli immer noch nicht verzeichnete, startete sie ein Vollstreckungsverfahren. Ziel: das Spendenkonto, das schon zu Zeiten der früheren Parteivorsitzenden Frauke Petry bei der Volksbank Berlin bestand und auf der AfD-Website angegeben war.

Die Bank bekam von einem Gerichtsvollzieher die Benachrichtigung über ein vorläufiges Zahlungsverbot, auch als Vorpfändung bekannt. Ein solcher Schritt soll sicherstellen, dass nicht noch kurzfristig Geld von einem Konto abgezogen wird. Statement des ZPS dazu: "Wir sind nicht die Hausbank der AfD. Deswegen hatten wir das Konto jetzt gesperrt!"

Geld von AfD war lange da – aber versteckte sich

Ein AfD-Sprecher erklärte auf t-online-Anfrage, eine "Kontosperrung" habe zu keinem Zeitpunkt bestanden. Ein vorläufiges Zahlungsverbot, wie es Anfang August gegen die AfD erlassen wurde, geht damit einher, dass Verfügungen für den Kontoinhaber gesperrt sind. Es kann aber weiter darauf eingezahlt werden. AfD-Spender bekamen von der neuen Situation nichts mit.

Das ging rund drei Wochen so, ehe Ruchs Anwalt Entwarnung gab und das Verbot aufgehoben wurde. Das geforderte Geld war eingetroffen.

Das war es sogar schon länger: Die AfD spricht davon, die Kosten aus dem Gerichtsbeschluss seien bereits im Juni ausgeglichen worden. Dennoch kommen von der AfD keine empörten Vorwürfe wegen des Vollstreckungsverfahrens.

Das liegt offenbar daran, dass bei der Bezahlung ein Fehler passiert war: Die Überweisung war offenbar mit falschem Aktenzeichen an einem anderen Standort der von Ruch beauftragten Kanzlei eingegangen. Für die Kanzlei arbeiten mehr als 100 Anwälte an mehreren Standorten. Der Eingang konnte folglich nicht zugeordnet werden, die erwartete Zahlung schien weiter offen.

Das Spendenkonto wird inzwischen auf der Seite der AfD nicht mehr angegeben. Das liegt offenbar daran, dass die AfD das Konto verliert. Das hatten die "Omas gegen rechts" mitgeteilt. Die Initiative, die sich gegen rechtsextreme Tendenzen engagiert, hatte Anfang Juli einen Termin zu einem Treffen mit Bankverantwortlichen. Zuvor war das Geldinstitut per Petition von gut 30.000 Unterzeichnern aufgefordert worden, das Konto zu kündigen. Die Bank kann unter Verweis auf das Bankgeheimnis zum gesamten Fall keine Angaben machen; die AfD beantwortete die Frage zur Zukunft des Kontos nicht.

Verwendete Quellen
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