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Maskenaffäre in der Union: Bundestag hebt erneut Immunität von Nüßlein auf


Maskenaffäre in der Union
Bundestag hebt erneut Immunität von Nüßlein auf

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 15.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Georg Nüßlein: Der Bundestag hat nun erneut die Immunität des ehemaligen CSU-Abgeordneten aufgehoben.Vergrößern des BildesGeorg Nüßlein: Der Bundestag hat nun erneut die Immunität des ehemaligen CSU-Abgeordneten aufgehoben. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der ehemalige CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein steht wegen seiner Maskengeschäfte unter Korruptionsverdacht. Nun macht das Parlament den Weg für Strafmaßnahmen frei.

Der Bundestag hat erneut die Immunität des unter Korruptionsverdachts stehenden Abgeordneten Georg Nüßlein aufgehoben. Das Parlament machte damit am Donnerstag den Weg für weitere Maßnahmen gegen den ehemaligen CSU-Parlamentarier frei.

Gegen Nüßlein wird von der Münchner Generalstaatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Geschäften mit Corona-Schutzmasken ermittelt. Das Parlament gab nun die Genehmigung "zum Vollzug gerichtlicher Vermögensarrest- und Durchsuchungsbeschlüsse". Der Beschluss erfolgte – wie in diesen Fällen üblich – einstimmig.

Oberstaatsanwaltschaft will Vermögenswerte sicherstellen

Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Ruhland erläuterte, gebe es keine neuen Vorwürfe gegen den 52 Jahre alten Politiker. Es gehe um die Sicherstellung von Vermögenswerten wie Kontenguthaben oder Immobilien. Hintergrund ist, dass in einem Prozess das Gericht dann die Einziehung von Geld anordnen kann, wenn dieses durch eine Straftat kassiert worden ist.

Nüßlein soll Provisionen in sechsstelliger Höhe für die Vermittlung von Maskengeschäften erhalten haben. Gegen ihn und weitere Beschuldigte, darunter Bayerns ehemaliger Justizminister Alfred Sauter (CSU), ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Nüßlein weist die Vorwürfe – ebenso wie Sauter – zurück. Für die Beschuldigten gilt zudem die Unschuldsvermutung.

Nüßlein hält an Mandat fest

Nüßlein hat inzwischen seine Partei und die Unionsfraktion im Bundestag verlassen. Sein Mandat will er aber bis zum Ende der Wahlperiode behalten. Die Vorwürfe weist er zurück.

Seine Immunität war bereits Ende Februar aufgehoben worden, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit Durchsuchungen unter anderem seines Bundestagsbüros und seines Wahlkreisbüros im schwäbischen Günzburg zu ermöglichen. Wie Ruhland erläuterte, muss die Immunitätsaufhebung bei Bundestagsabgeordneten jedoch neu geschehen, wenn weitergehende Maßnahmen ergriffen werden sollen.

Stracke folgt als Unionsfraktionsvize

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke wurde dagegen bereits als Nachfolger des zurückgetretenen Nüßlein neuer stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion. Der 47-jährige Jurist aus dem Allgäu wird sich im neuen Amt um die Themen Gesundheit, Umwelt und Atomsicherheit kümmern, wie die Fraktion am Mittwoch mitteilte.

Stracke gehört dem Bundestag bereits seit drei Legislaturperioden an, seit 2009. Er saß bereits im Gesundheitsausschuss des Bundestags und war Vizevorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses. Seit 2013 ist er ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Auch in der CSU-Landesgruppe kümmert er sich um diese Bereiche sowie um Gesundheits- und Familienpolitik.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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