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Mehr als 25.000 Euro: Baerbock meldet Einkünfte nachträglich

Von t-online, sle

Aktualisiert am 19.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Annalena Baerbock: Zwischen 2018 und 2020 hat die Politikerin Sonderzahlungen erhalten.
Annalena Baerbock: Zwischen 2018 und 2020 hat die Politikerin Sonderzahlungen erhalten. (Quelle: Thomas Imo/imago-images-bilder)
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Seit Annalena Baerbock als Kanzlerkandidatin vorgestellt wurde, gehen die Umfragewerte der Grünen nach oben. Doch auch die Kritik an der Politikerin nimmt zu. Jetzt soll sie Einkünfte versehentlich nicht angegeben haben.

Die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, hat für die Jahre 2018 bis 2020 Nebeneinkünfte von mehreren Zehntausend Euro nachträglich dem Bundestag gemeldet. Das berichten die "Bild" und die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf die Sprecherin der Partei.


Annalena Baerbock – die Frau an der Spitze der Grünen

Annalena Baerbock ist für die Grünen ins Rennen um das Kanzleramt gegangen – sie war mit 40 Jahren die jüngste Kandidatin, die es je gab. Zu verdanken hat sie das ihrem steilen Karriereweg in der Partei. Kanzlerin ist sie zwar nicht geworden, doch nun hat sie das Amt der Bundesaußenministerin inne.
Annalena Baerbock studierte nach ihrem Abitur im Jahr 2000 Politikwissenschaft und Öffentliches Recht in Hamburg. 2004 ging sie für einen Master in internationalem Recht nach London. Nach ihrer Rückkehr 2005 trat sie dem Bündnis 90/Die Grünen bei.
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Insgesamt handelt es sich um 25.220,28 EUR wie ein Sprecher der Grünen t-online mitteilt. Im Detail wurden folgende Beträge an Baerbock überweisen:

  • November 2018 - 6.788,60 € (Sonderzahlung Weihnachten)
  • November 2019 - 9.295,97 € (Sonderzahlung Weihnachten und Wahlerfolg)
  • November 2020 - 7.635,71 € (Sonderzahlung Weihnachten)
  • Dezember 2020 - 1.500 € (coronabedingte Sonderzahlung)

Bundestagsabgeordnete müssen ihre Einkünfte für jede Nebentätigkeit sowie Spenden offenlegen, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen. Baerbock erhält laut Finanz- und Ehrenordnung des Grünen-Vorstandes für den Parteivorsitz kein Gehalt, weil sie gleichzeitig ein Bundestagsmandat innehat.

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Die Nebeneinkünfte seien nachträglich der Bundestagsverwaltung gemeldet worden, nachdem Baerbock und der Bundesgeschäftsstelle der Partei aufgefallen sei, "dass dies versehentlich noch nicht erfolgt war", so die Sprecherin. Der Sprecherin zufolge sind diese Sonderzahlungen üblich. Baerbock habe diese wie alle Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle erhalten. Grünen-Vorsitzende, die wie Baerbock auch Mitglieder des Bundestags sind, bekommen nach Angaben der Sprecherin für den Parteiposten kein monatliches Gehalt.

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Die Sonderzahlungen sind mittlerweile auch im Abgeordnetenprofil des Bundestages aufgeführt. Sie sind allerdings neben einem Sachbuch, das im Juni erscheint, die einzigen angegebenen Nebeneinkünfte der Politikerin.

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