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DSGVO-Irrsinn mit Klingelschildern? Experten beruhigen Mieter und Vermieter


Angeblicher Klingelschild-Irrsinn
Experten beruhigen Mieter und Vermieter

Von dpa
Aktualisiert am 18.10.2018Lesedauer: 2 Min.
KlingelschilderVergrößern des BildesMieter müssen nicht damit rechnen, dass aus Datenschutzgründen ihre Klingelschilder am Haus entfernt werden. (Quelle: Ole Spata/Archiv/dpa-bilder)
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Müssen wegen eines EU-Datenschutzgesetzes alle Klingelschilder von Wohnungen anonymisiert werden? Ganz klar nein, sagen Bundesregierung und Experten.

Die Bundesregierung hat Datenschutzbedenken bei Namen an Klingelschildern zurückgewiesen. "Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig", erklärte die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Ähnlich äußerten sich Grüne und SPD. Der Eigentümerverband Haus & Grund hatte eine Klarstellung des Bundes gefordert, nachdem ein Fall aus Wien für Aufregung gesorgt hatte. Dort müssen nach einer Mieterbeschwerde an den Klingelschildern städtischer Wohnungen die Namensschilder entfernt werden.

Das Ausstatten von Klingelschildern mit Namen sei "weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen", stellte Voßhoff klar. Deshalb falle es in der Regel gar nicht in den Anwendungsbereich der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In besonderen Fällen käme für Mieter ein "Widerspruchsrecht" in Betracht.

Ähnlich argumentiert der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). "Wir sehen hier keinerlei Handlungsbedarf. Es ist traurig, wenn europäisches Recht solcherart diskreditiert wird", sagte BBU-Chefin Maren Kern. Wenn jemand seinen Namen nicht an der Tür sehen wolle, könne er ihn entfernen lassen. "Mit allen unpraktikablen Folgen für Besuche, nachbarschaftliches Zusammenleben, Erreichbarkeit für Rettungsdienste oder die Zustellung der Post", fügte sie hinzu.

Keine automatisierte Datenerfassung

Auch die Berliner Datenschutzbehörde sieht keinen Grund zur Panik. "Wir halten die DSGVO hier nicht für anwendbar, da es sich um keine automatisierte Datenerfassung handelt", erläuterte Jana Schönefeld, die Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk. Das Regelwerk greife nur bei automatisierten Datenverarbeitungen und Dateien.

Die Behörde empfiehlt Vermietern, den Mietern bei Neuvermietung eine Wahlmöglichkeit zu bieten. Alle Namensschilder von Alt-Mietern zu entfernen, wäre dagegen "wirtschaftlicher Wahnsinn", sagte Schönefeld. Bußgelder für Vermieter hält Schönefeld für unwahrscheinlich.

Behörde in Wien sah Datenschutzverstoß

In Wien hatte sich vor einer Woche eine große Hausverwaltung entschieden, an 220.000 Wohnungen schrittweise die Namensschilder gegen die Wohnungsnummer auszutauschen. Die für den Datenschutz der Stadt zuständige Magistratsabteilung schätzte die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer als einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung ein.

Verwendete Quellen
  • dpa
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