Urteil im Irak Deutsche IS-Anhängerin soll doch nicht hingerichtet werden
Die Todesstrafe für die deutsche IS-Anhängerin Lamia K. ist zurückgezogen worden. Ihre Berufung hatte Erfolg. Nun soll sie lange in Haft.
Die deutsche Staatsangehörige Lamia K. muss im Irak nicht mehr die Todesstrafe wegen Zugehörigkeit zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) fürchten. Nach dpa-Informationen wurde die Strafe der Deutsch-Marokkanerin vom zentralen Strafgericht in Bagdad in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt – dies entspricht im Irak 20, bei guter Führung 15 Jahren.
Das Urteil fiel in einem Berufungsverfahren, das Lamia K. angestrebt hatte, nachdem sie im Januar in Bagdad zum Tod verurteilt worden war. Zuerst hatte die "Welt" über die Umwandlung der Strafe berichtet.
Lamia K. kommt aus Mannheim und war nach irakischen Gerichtsangaben 2014 von Deutschland aus nach Syrien und später in den Irak gereist, um sich dem IS anzuschließen. Zudem habe sie ihre beiden Töchter in die Region mitgebracht und mit IS-Kämpfern verheiratet. Eine der Töchter sitzt ebenfalls in irakischer Haft.
- dpa