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Colonia Dignidad: Ermittlungen gegen Ex-Arzt Hartmut Hopp eingestellt


Hartmut Hopp
Ermittlungen gegen Ex-Arzt der Colonia Dignidad eingestellt

Von afp
07.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Colonia Dignidad: Dieser Siedlung gehörte Hartmut Hopp in Chile an.Vergrößern des BildesColonia Dignidad: Dieser Siedlung gehörte Hartmut Hopp in Chile an. (Quelle: Ceibo Producciones/dpa-bilder)
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Im Fall Hartmut Hopp hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Rund acht Jahre war für den ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht klar, ob er ins Gefängnis gehen muss.

Nach gut siebeneinhalb Jahren hat die Staatsanwaltschaft Krefeld ihre Ermittlungen gegen den in Deutschland lebenden Ex-Arzt der Siedlung Colonia Dignidad in Chile, Hartmut Hopp, eingestellt. Bei den Nachforschungen in Zusammenarbeit mit den chilenischen Strafverfolgungsbehörden habe "nach Ausschöpfung aller erfolgversprechender Ermittlungsansätze ein für eine Anklageerhebung erforderlicher hinreichender Tatverdacht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt begründet werden" können, teilte die Behörde mit.

So habe der Vorwurf gegen Hopp keine Bestätigung gefunden, er sei an der Tötung von drei im Mai 1976 in Chile verschwundenen oppositionellen Studenten beteiligt gewesen. Kein hinreichender Tatverdacht gegen den in Krefeld lebenden Hopp habe sich auch bei der Prüfung des Vorwurfs ergeben, er habe Beihilfe zu in den Jahren von 1993 bis 1997 begangenen Sexualstraftaten des Ex-Leiters der Colonia Dignidad, Paul Schäfer, an chilenischen Kindern geleistet.

Urteil darf nicht vollstreckt werden

Wegen Beihilfe zum sexuellen Kindesmissbrauch war Hopp in einem Prozess in Chile zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Krefelder Staatsanwaltschaft kam nun zu dem Ergebnis, die Feststellung in dem damaligen Urteil des chilenischen Gerichts reichten "nicht aus, um eine nach deutschem Recht strafbare Beihilfe des Beschuldigten zu den Straftaten Paul Schäfers zu belegen".

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte bereits im vergangenen September entschieden, dass das chilenische Gerichtsurteil gegen Hopp in Deutschland nicht vollstreckt werden darf. Dass Hopp der Leitung der Colonia Dignidad angehörte und an der Gründung eines Internats mitwirkte, reiche nach deutschem Recht nicht, um eine Beihilfetat zu begründen, befand das OLG damals.

Ausbildung von Folterknechten

Die Krefelder Staatsanwaltschaft hatte seit 2011 gegen den deutschen Staatsbürger Hopp ermittelt. In der 1961 gegründeten sektenartigen Siedlung Colonia Dignidad wurden zur Zeit der chilenischen Militärdiktatur von Augusto Pinochet in den Jahren 1973 bis 1990 Menschen vergewaltigt, gefoltert und getötet. Die Siedlung war von dem aus Deutschland geflohenen ehemaligen Wehrmachtsgefreiten und Laienprediger Paul Schäfer nahe der Stadt Parral, rund 350 Kilometer südlich der Hauptstadt Santiago, gegründet worden.


Schäfers Schläger folterten Oppositionelle und bildeten Folterknechte für den chilenischen Geheimdienst aus. Nach dem Ende der Militärdiktatur häuften sich die Vorwürfe und Anzeigen gegen die Colonia. Außer um Kindesmissbrauch ging es auch um Steuerhinterziehung, Waffenschmuggel, Freiheitsberaubung und Drogenmissbrauch. 1991 wurde die Siedlung offiziell aufgelöst.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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