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Regensburg: Mann spritzt todkranker Partnerin Überdosis Heroin


Urteil in Regensburg
Mann spritzte todkranker Partnerin Überdosis Heroin

Von dpa
Aktualisiert am 26.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des LandgerichtsVergrößern des BildesDer Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts in Regensburg: Ein Mann muss sich nach dem Tod seiner Lebensgefährten vor Gericht verantworten. (Quelle: Armin Weigel/dpa-bilder)
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In Bayern stand ein Mann vor Gericht, der seiner todkranken Frau eine Überdosis Heroin gespritzt haben soll. Das Landgericht Regensburg hat jetzt ein Urteil gesprochen.

Weil er seiner todkranken Lebensgefährtin eine Überdosis Heroin gespritzt hat, ist ein 40 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Regensburg zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Frau war im Mai 2018 gestorben. Das Gericht sprach den Mann des versuchten Totschlages und der Körperverletzung schuldig.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass sich nicht sicher sagen lasse, ob die Frau bereits zwischen dem Spritzen und dem Eintreten der Wirkung des Heroins gestorben sei oder danach. Einem Rechtsmediziner zufolge verabreichte der Mann der Krebskranken die 55-fache Menge einer tödlichen Dosis Heroin.

Angeklagter schwieg während der Verhandlungen

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann zwei Jahre und drei Monate Haft wegen versuchten Totschlags in einem minderschweren Fall gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Der Angeklagte hatte während des Prozesses geschwiegen. Als der Richter bei der Urteilsverkündung die Geschehnisse zusammenfasste, standen ihm Tränen in den Augen.

Der Arzt der ebenfalls drogensüchtigen Frau – die 27-Jährige hinterlässt drei Kinder – hatte im Prozess gesagt, der Mann habe sich über Jahre hinweg liebevoll um sie gekümmert. Der Arzt gab an, das Paar regelmäßig aufgesucht zu haben. Auch an jenem Tag im Mai 2018 war er demnach bei der Kranken, die bereits im Sterben gelegen sei. Wenig später soll der Angeklagte ihr die Drogen gespritzt haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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