t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaKriminalität

Freiburg: Staatsanwalt fordert Höchststrafe für Hussein K.


"Gefährlich für die Allgemeinheit"
Freiburger Staatsanwalt fordert Höchststrafe für Hussein K.

Von dpa, dru

Aktualisiert am 09.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Hohes Rückfallrisiko: Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Hussein K.Vergrößern des BildesHohes Rückfallrisiko: Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Hussein K. (Quelle: Patrick Seeger/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Prozess um den

Im Prozess um den Mord an der Studentin Maria L. aus Freiburg hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert. Oberstaatsanwalt Eckart Berger plädierte am Freitag beim Landgericht für eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Zudem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Damit wäre eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. "Der Angeklagte ist gefährlich für die Allgemeinheit", sagte Berger. Von Hussein K. gehe ein hohes Rückfallrisiko aus, schwere Straftaten gegen junge Frauen seien wahrscheinlich.

Die Vorwürfe des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung seien in dem seit Anfang September laufenden Prozess erhärtet worden, sagte der Staatsanwalt. Gutachten und Zeugenaussagen hätten zudem erwiesen, dass der Angeklagte zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt gewesen war. Nach eigenen Angaben ist er 19 Jahre alt. Das Alter spielt in dem Prozess eine entscheidende Rolle, weil K. als Heranwachsender auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden könnte.

Tat gestanden, Absicht verneint

Der vor der Jugendkammer angeklagte Hussein K. hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg die 19 Jahre alte Studentin Maria L. bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Fluss Dreisam. Er hat behauptet, im Affekt und ohne Absicht gehandelt zu haben. Die Eltern des Opfers sind in dem Prozess Nebenkläger.

Die Aussagen des Angeklagten seien "von Lügen geprägt", sagte der Staatsanwalt: "Der Angeklagte hat alles getan, Aufklärung zu verhindern." Es habe sich um eine gezielte Tat mit Tötungsabsicht gehandelt. Hussein K. habe rücksichtslos gehandelt, keine Reue und seinem Opfer gegenüber Gleichgültigkeit gezeigt. "Es ging ihm in der Nacht darum, auf seine Art Sex mit einer Frau zu haben", sagte Berger. Um nicht entdeckt zu werden, habe er die junge Frau getötet.

Der Vertreter der Nebenklage sowie der Verteidiger plädieren am Montag, 12. März. Das Urteil ist für den 22. März geplant.

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war Hussein K. bereits in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Nach seiner Freilassung tauchte er unter, kam ohne Papiere nach Deutschland und gab sich als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aus.

Verwendete Quellen
  • dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website