t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaKriminalität

Mutmaßliche Vergewaltigung einer 14-Jährigen: Verhafteter Afghane wieder frei


Mutmaßliche Vergewaltigung
Verhafteter Afghane in Hamburg ist wieder frei

Von dpa
Aktualisiert am 18.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Ein Polizeiauto in der Hamburger Mönckebergstraße: Mitten in der Innenstadt soll ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt worden sein.Vergrößern des BildesEin Polizeiauto in der Hamburger Mönckebergstraße: Mitten in der Innenstadt soll ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt worden sein. (Quelle: Archivbild/Manngold/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Mitten in der Innenstadt soll ein abgelehnter Asylbewerber eine 14-Jährige vergewaltigt haben. Eine Woche später ist nicht mehr von einem dringenden Tatverdacht des Mannes die Rede.

Sechs Tage nach der angeblichen Vergewaltigung einer 14-Jährigen in der Hamburger Innenstadt ist der verhaftete Afghane wieder freigelassen worden. Der Haftbefehl gegen den 30-Jährigen sei am Freitag aufgehoben worden, weil zurzeit kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, sagte Oberstaatsanwalt Carsten Rinio. Zur Begründung erklärte er: "Die bisherigen Angaben der Hauptbelastungszeugin lassen sich in wichtigen Punkten nicht mit den inzwischen ausgewerteten Beweismitteln vereinbaren."


Der abgelehnte Asylbewerber wurde nach Angaben der Polizei beschuldigt, die 14-Jährige am Samstagmorgen in einem Hauseingang an der Mönckebergstraße - einer Haupteinkaufsstraße - vergewaltigt zu haben. Nach der Tat habe der stark alkoholisierte Mann das Mädchen in die U-Bahn verfolgt.

An der Station Hoheluftbrücke sei die 14-Jährige ausgestiegen und habe an einer nahe gelegenen Tankstelle um Hilfe gebeten. Die Polizei konnte den 30-Jährigen dort festnehmen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte ein Haftrichter am Sonntag einen Haftbefehl erlassen. Im juristischen Sinne gehört zur Vergewaltigung alles, was mit dem Eindringen in den Körper verbunden ist.

Der Fall hatte scharfe Reaktionen aus der Politik hervorgerufen. Die Behörden hatten Angaben zum Aufenthaltsstatus und zu den Vorstrafen des Verdächtigen bestätigt. CDU-Abgeordnete des Bundestages und der Hamburgischen Bürgerschaft stellten die Frage, warum der Mann nicht längst im Gefängnis gesessen habe oder abgeschoben worden sei. Grünen-Politiker Konstantin von Notz hatte dagegen vor Stimmungsmache gegen Ausländer gewarnt.

Verwendete Quellen
  • dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website