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Gelsenkirchen: Jugendliche sollen Schulklo mit illegalem Böller gesprengt haben


Mehr als ein Streich
Jugendliche Täter? Schulklo mit Böller gesprengt

Von dpa
Aktualisiert am 23.01.2019Lesedauer: 1 Min.
Illegales Feuerwerk, das die Feuerwehr durch Totenköpfe gekennzeichnet hat: Wer die verbotenen Sprengkörper anzündet, muss bis mit zu drei Jahren Freiheitsstrafe rechnen. (Symbolbild)Vergrößern des BildesIllegales Feuerwerk, das die Feuerwehr durch Totenköpfe gekennzeichnet hat: Wer die verbotenen Sprengkörper anzündet, muss bis mit zu drei Jahren Freiheitsstrafe rechnen. (Symbolbild) (Quelle: Malte Christians/dpa-bilder)
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Meterweit flog die Kloschüssel durch den Raum: In Gelsenkirchen sollen Schüler eine Toilette zerstört haben – mit verbotenen Böllern. Nun ermittelt die Polizei.

Mit einem illegalen Böller sollen Jugendliche in Gelsenkirchen eine Schultoilette in die Luft gesprengt haben. "Teile der weggesprengten Kloschüssel flogen meterweit und beschädigten unter anderem auch eine Deckenlampe", teilte die Polizei mit.

Die Beamten ermitteln gegen mehrere Schüler im Alter von 17 und 18 Jahren, die den Böller am Dienstag gezündet haben sollen. "Das, was vier Schüler eines Berufskollegs in Gelsenkirchen-Buer getan haben, geht deutlich über einen Jugendstreich hinaus", schrieb die Polizei.

Zeugen meldeten den Vorfall

Zeugen beobachteten die Tatverdächtigen und riefen die Lehrer, nachdem die Toilette explodiert war. Verletzt wurde niemand. Das Herstellen oder Zünden von nicht zertifizierten Böllern kann laut Polizei mit hohem Bußgeld oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Privatpersonen dürften Feuerwerk aller Art grundsätzlich nur zum Jahreswechsel kaufen und zünden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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