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Fall Maddie: Polizei Braunschweig machte Fehler bei Ermittlungen


Tatverdächtiger zu früh informiert
Bericht: Polizei Braunschweig machte Fehler bei Maddie-Ermittlungen

Von t-online, rew

12.06.2020Lesedauer: 2 Min.
Das Gefängnis in Kiel, in dem Maddies mutmaßlicher Mörder inhaftiert ist: Dem Bericht zufolge erfuhr Christian B. schon 2013 von dem Verdacht gegen ihn.Vergrößern des BildesDas Gefängnis in Kiel, in dem Maddies mutmaßlicher Mörder inhaftiert ist: Dem Bericht zufolge erfuhr Christian B. schon 2013 von dem Verdacht gegen ihn. (Quelle: Chris Emil Janße/imago-images-bilder)
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Schon seit 2013 haben die Ermittler im Fall der verschwundenen Madeleine McCann einen deutschen Sexualstraftäter im Visier. Doch damals soll der Polizei eine schwere Panne unterlaufen sein.

Die Polizei Braunschweig soll bei den Ermittlungen im Fall Madeleine McCann im Jahr 2013 einen Fehler gemacht haben: Wie "Spiegel" und "Spiegel TV" berichten, informierten die Beamten den Tatverdächtigen Christian B. versehentlich zu früh darüber, dass sie einen Zusammenhang zwischen ihm und dem Vermisstenfall von 2007 vermuten.

Dem Bericht zufolge forderte das Bundeskriminalamt (BKA) im Oktober 2013 Informationen zu Christian B. bei der Braunschweiger Polizei an, nachdem die Behörde einen vertraulichen Hinweis auf den 43-Jährigen erhalten hatte. Beim Blick in dessen Akte stellten die Braunschweiger fest, dass B. bereits als Sexualstraftäter bekannt war.

Die internen Unterlagen offenbaren ein pikantes Detail

Wie der "Spiegel" schreibt, lud die Polizei den Tatverdächtigen zeitgleich als Zeugen vor – und gab als Gründe für die Vernehmung in dem Schreiben an B. die "Vermisstensache Madeleine McCann" und "Personenüberprüfung des Christian B." an. Das soll aus internen Unterlagen deutscher Behörden hervorgehen, die "Spiegel" und "Spiegel TV" vorliegen.


Demzufolge hätte Christian B. also ausreichend Zeit gehabt, Spuren zu beseitigen. Er soll mehreren Bekannten von dem Brief erzählt haben. "Jetzt soll ich Maddie umgebracht haben, nur weil ich in Portugal war", soll B. zu einem Bekannten gesagt haben, den der "Spiegel" zitiert.

"Das hätte nicht passieren dürfen"

Mehrere Experten äußerten sich dem "Spiegel" gegenüber zu dem Vorgehen der Polizei und stuften das Schreiben an B. als schwerwiegenden Fehler ein. "Das hätte nicht passieren dürfen und entspricht keinesfalls dem üblichen Vorgehen in so einem heiklen Fall", so ein erfahrener Polizist. Es sei üblich, erst einmal Informationen im Umfeld zu sammeln und nicht frontal auf einen Verdächtigen loszustürmen.

Auf eine "Spiegel"-Anfrage reagierten die zuständigen Braunschweiger Ermittler nicht. Auch der Rechtsanwalt von Christian B. wollte sich demnach nicht zu den Tatvorwürfen äußern.

Die damals dreijährige Madeleine "Maddie" McCann war am 3. Mai 2007 aus einer Apartmentanlage im portugiesischen Ferienort Praia da Luz verschwunden. Kürzlich wurde bekannt, dass der 43-jährige Christian B. unter Tatverdacht steht. Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig ermittelt wegen Mordverdachts gegen ihn.

Verwendete Quellen
  • Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins "Spiegel": Polizeipanne im Fall Madeleine McCann
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