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Sektenmord an Vierjährigem: Mutter steht unter Mordverdacht


Vierjähriger in Sack erstickt
Mutter nach Sektenmord an Kleinkind angeklagt

Von dpa
09.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Ermittlungen schreiten voran: Im Fall des Sektenmordes an einem Vierjährigen steht nun auch die Mutter unter Mordverdacht.Vergrößern des BildesErmittlungen schreiten voran: Im Fall des Sektenmordes an einem Vierjährigen steht nun auch die Mutter unter Mordverdacht. (Quelle: imago-images-bilder)
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Erst bestand gegen die Mutter des erstickten Kindes der Verdacht auf Beihilfe zum Mord. Weitere Ermittlungen in dem 32 Jahre alten Fall haben nun zu einer neuen Bewertung geführt.

Knapp ein halbes Jahr nach dem Mordurteil gegen eine mutmaßliche Sekten-Chefin ist gegen die Mutter des getöteten Kindes Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes erhoben worden. Das teilten die Polizei und die Staatsanwaltschaft Hanau am Dienstag mit. Der 60-Jährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit werde vorgeworfen, ihren vierjährigen Sohn am 17. August 1988 aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.

Die Frau soll das Kind in einem verschnürten Sack in die Obhut der im September verurteilten mutmaßlichen Sekten-Chefin gegeben haben, die dem Kind nach dem Leben getrachtet haben soll. Diese soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft der 60-Jährigen eingeredet und sie davon überzeugt haben, dass ihr Sohn die "Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen" sei. Deshalb habe die Mutter den Tod des kleinen Jungen billigend in Kauf genommen.

Neue Bewertung des Falls

Die Frau war im September – einen Tag nach dem Mordurteil gegen die mutmaßliche Sekten-Chefin – in Leipzig festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Zunächst war gegen sie Haftbefehl wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Mord ergangen. Durch die Ermittlungen sei man zu der rechtlichen Bewertung als mutmaßlicher gemeinschaftlich begangener Mord gekommen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag.

Am Tag vor der Festnahme der Mutter hatte das Hanauer Landgericht die 73-jährige mutmaßliche Sekten-Chefin wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil gegen sie ist nicht rechtskräftig, da sie Revision eingelegt hat. Sie soll den bis über den Kopf eingeschnürten Jungen seinem Schicksal überlassen haben, obwohl sie die Schreie des Kindes und dessen Panik wahrgenommen habe.

Das Kind soll ohnmächtig geworden und an seinem Erbrochenen erstickt sein. Ermittler hatten den Tod des Jungen lange Jahre für einen Unfall gehalten, erst 2015 war der Fall nach Hinweisen von Sekten-Aussteigern wieder aufgerollt worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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