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Baden-Württemberg: Wild lebende Biberfamilie darf nicht getötet werden


Verwaltungsgericht entscheidet
Wild lebende Biberfamilie darf nicht getötet werden

Von dpa
Aktualisiert am 03.04.2019Lesedauer: 1 Min.
Eine wild lebende Biberfamilie darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen nicht getötet werden. (Symbolbild)Vergrößern des BildesEine wild lebende Biberfamilie darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen nicht getötet werden. (Symbolbild) (Quelle: Heinz Hudelist/imago-images-bilder)
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Der Damm einer Biberfamilie hat 2016 einen Millionenschaden verursacht. Deshalb wollte die Gemeinde eine Ausnahmeregelung durchsetzen. Jetzt wurde beschlossen: Die Tiere bleiben.

Eine wild lebende Biberfamilie in Mietingen in Baden-Württemberg darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen nicht getötet oder an einem anderen Ort ausgesetzt werden. Wie ein Sprecher mitteilte, wies das Gericht am Dienstag eine Klage der Gemeinde ab.

Die Gemeinde Mietingen hatte eine Ausnahmeregelung vom Bundesnaturschutzgesetz durchsetzen wollen. Demnach sind Biber streng geschützt und dürfen nicht gefangen oder getötet werden. Das Regierungspräsidium (RP) Tübingen hat eine Aufhebung des Tötungsverbots abgelehnt.

2016 war der Damm, den die Biberfamilie an einem Mietinger Bach aufgeschichtet hatte, nach starken Regenfällen gebrochen. Durch die Überflutung des Geländes entstand nach Angaben der Gemeinde ein Schaden in Millionenhöhe. Laut RP hätte die Gemeinde Drainagen zur Regulierung des Wasserstandes einbauen können. Zudem soll ein Hochwasserrückhaltebecken Aufstauungen durch Biberdämme vermeiden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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