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Schweiz blockiert deutschen Panzer-Rückkauf


"Wollen konservativ bleiben"
Schweiz bremst deutschen Panzerrückkauf weiter aus

Von dpa
Aktualisiert am 08.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Zwei Leopard-Panzer (Archivbild): Die Bundesregierung will die Material-Lücke in der Bundeswehr mit Panzern aus der Schweiz füllen.Vergrößern des BildesZwei Leopard-Panzer (Archivbild): Die Bundesregierung will die Material-Lücke in der Bundeswehr mit Panzern aus der Schweiz füllen. (Quelle: Martin Meissner/ap)
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Wegen Panzerlieferungen nach Kiew wächst bei der Bundeswehr die Materiallücke. Die Schweiz soll Deutschland mit einem Rückkauf helfen, doch dort stellt man sich stur.

Der Schweizer Bundespräsident Alain Berset hat angesichts einer Anfrage Deutschlands zum Rückkauf von Leopard-2-Panzern Skepsis durchblicken lassen. Es gebe Regeln zum Nicht-Verkauf von Waffen, bei denen keine gesetzlichen Ausnahmen möglich seien, sagte Berset am Dienstag in New York.

Die Rahmenbedingungen könnten zwar vom Parlament geändert werden und dies werde auch gerade diskutiert, doch schränkte Berset umgehend ein: "Es ist absolut logisch, dass wir diese Art von Diskussion in diesem Moment haben, ist absolut normal, aber wir wollen in diesen Fragen ziemlich konservativ und moderat bleiben."

Panzer sollen nicht an Ukraine weitergegeben werden

Deutschland hatte die Abgabe von Leopard-2-Panzern an die Ukraine angekündigt und will mit einem Rückerwerb von Kampfpanzern aus der Schweiz Materiallücken in der Bundeswehr schließen. Eine entsprechende Bitte wurde an die Schweizer Regierung gestellt. Wie viele Panzer Deutschland kaufen will, ist nicht bekannt. Vertraglich ausgeschlossen werden könne, dass die Panzer aus der Schweiz später an die Ukraine gegeben würden, hatte ein Sprecher des deutschen Verteidigungsministeriums gesagt.

Die Schweiz verfügt über 230 Leopard-2-Panzer, von denen 134 im Dienst und 96 stillgelegt sind. Letztere seien aber nicht "außer Dienst" gestellt, ließ das Verteidigungsministerium in Bern wissen. Nach Schweizer Recht kann nur außer Dienst gestelltes Material verkauft werden. Ob Material außer Dienst gestellt wird, darüber entscheidet das Parlament.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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