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Urteil in Berlin: Polizei darf Platzverweis bei fehlender Maske aussprechen


Urteil in Berlin
Polizei darf Platzverweise bei fehlender Maske aussprechen

Von dpa
Aktualisiert am 01.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen vor dem Brandenburger Tor in Berlin (Archivbild): Beamte hatten den Mann des Platzes verwiesen, weil er keine Maske trug.Vergrößern des BildesDemonstration gegen die Corona-Maßnahmen vor dem Brandenburger Tor in Berlin (Archivbild): Beamte hatten den Mann des Platzes verwiesen, weil er keine Maske trug. (Quelle: Future Image/C. Hardt/imago-images-bilder)
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Ein Mann hatte in Berlin geklagt, weil er aufgrund einer fehlenden Mund-Nasen-Bedeckung bei einer Corona-Demonstration einen Platzverweis erhalten hatte. Nun hat das Gericht entschieden.

Die Polizei darf Teilnehmer von einer Versammlung ausschließen und ihnen einen Platzverweis erteilen, wenn sie trotz entsprechender Infektionsschutzregeln keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Kläger nahm Anfang April ohne Maske an einer öffentlichen Versammlung vor dem Brandenburger Tor teil und sollte dort nach seinen Angaben auch als Redner auftreten. Nach den zu der Zeit geltenden Infektionsschutzregeln mussten Versammlungsteilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Polizeibeamte schlossen den Kläger daher von der weiteren Teilnahme der Demonstration aus. Er erhielt einen Platzverweis. Seine Klage dagegen begründete er damit, er habe ein ärztliches Attest vorgelegt, das die Beamten aber nicht akzeptiert hätten.

Berliner Gericht hält Attest für nicht entscheidend

Aus Sicht des Verwaltungsgerichts war der Platzverweis berechtigt. Nach dem Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz könne derjenige, der durch sein Verhalten in einer Versammlung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährde, von der zuständigen Behörde ausgeschlossen werden. Weil der Kläger keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen habe, treffe das in diesem Fall zu.

Der Kläger sei anschließend seiner Verpflichtung, sich unverzüglich zu entfernen, nicht nachgekommen. Das Gericht hielt das ärztliche Attest in diesem Zusammenhang nicht für entscheidend. An dessen Richtigkeit hätten schon seinerzeit erhebliche Zweifel bestanden. Die Ärztin, die das Attest ausgestellt habe, sei damals wegen des Verdachts polizeibekannt gewesen, unrichtige Gesundheitszeugnisse auszustellen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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