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Hamburg: "Cum-Ex"-Untersuchung sollen ausgeweitet werden


Empfehlung vom Verfassungsausschuss
"Cum-Ex"-Untersuchungen sollen ausgeweitet werden

Von dpa
Aktualisiert am 17.11.2022Lesedauer: 3 Min.
Das Logo der Hamburg Commercial Bank AG: Sie ist die erste privatisierte Landesbank in Deutschland.Vergrößern des BildesDas Logo der Hamburg Commercial Bank AG (ehemalig HSH Nordbank): Sie ist die erste privatisierte Landesbank in Deutschland. (Quelle: Chris Emil Janssen /imago images)
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Bei den Untersuchungen im Cum-Ex-Skandal soll auch die ehemalige HSH Nordbank mehr in den Fokus gerückt werden. CDU und Linke hatten das gefordert.

Der Auftrag des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft zum "Cum-Ex"-Skandal soll erweitert werden. Der Verfassungsausschuss beschloss am Donnerstag einstimmig, der Bürgerschaft die Zustimmung zu einem entsprechenden Antrag von CDU und Linken zu empfehlen.

Dieser sieht vor, nicht mehr nur den Umgang des Senats mit der Warburg Bank, sondern auch mit der ebenfalls in den Skandal verwickelten ehemaligen landeseigenen HSH Nordbank zu untersuchen.

SPD und Grüne hatten zunächst verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Antrag angemeldet und ihn an den Ausschuss überwiesen. Bei einer Expertenanhörung im September waren einige dieser Bedenken geteilt worden. CDU und Linke hatten daraufhin den Antragstext überarbeitet.

Linke: HSH ist wichtiger Cum-Ex-Akteur

"Die HSH Nordbank wird jetzt untersucht", sagte der Obmann der SPD im PUA, Milan Pein. "Es war gut, dass wir den Antrag noch einmal in den Verfassungsausschuss gegeben haben, denn er war meines Erachtens – und das hat auch die Expertenanhörung ergeben – in erster Fassung verfassungswidrig."

Es sei wichtig, "dass alle Fraktionen die Auftragserweiterung jetzt gemeinsam tragen", sagte der Obmann der Linken im PUA, Norbert Hackbusch. "Dementsprechend ist es auch wichtig, dass wir jetzt gemeinsam diesen Auftrag angehen." Die HSH sei "ein sehr wichtiger Cum-Ex-Akteur" gewesen. "Wir müssen aufklären, ob die Behörden das kritisch genug überprüft haben."

Treffen von Scholz und Gesellschaftern deuten auf politische Einflussnahme hin

Bei "Cum-Ex"-Geschäften wurden Aktienpakete von mehreren Beteiligten in einem undurchsichtigen System rund um den Dividendenstichtag mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her verschoben. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss versucht seit zwei Jahren, eine mögliche Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Hamburger Warburg Bank zu klären. Hintergrund sind drei Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) mit den Bank-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 und 2017. Gegen Olearius liefen damals schon Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren Steuerbetrugs im Zusammenhang mit "Cum-Ex"-Geschäften.

Nach den ersten Treffen hatte die Hamburger Finanzverwaltung trotz ursprünglich anderer Pläne Rückforderungen von zu Unrecht erstatteter Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Bank verjähren lassen. Weitere 43 Millionen Euro wurden ein Jahr später erst kurz vor der Verjährung und auf Weisung des Bundesfinanzministeriums zurückgefordert.

Olaf Scholz als Zeuge vor Ausschuss vernommen

Nach mehreren Gerichtsentscheidungen hat die Bank nach eigenen Angaben zwischenzeitlich alle Forderungen beglichen. Scholz, der bereits zwei Mal als Zeuge vor dem Ausschuss vernommen wurde, hatte die Treffen mit Olearius und Warburg eingeräumt, sich – was den Inhalt angeht – aber auf Erinnerungslücken berufen. Eine Einflussnahme schloss er dennoch aus.

Der Verfassungsausschuss empfahl der Bürgerschaft am Donnerstag zudem, einen weiteren Antrag der AfD nicht anzunehmen, mit dem diese den Auftrag des PUA um die Untersuchung von Spenden von der Warburg Bank oder aus deren Umfeld an Hamburger Parteien erweitern wollte. Zwar gebe es gegen den AfD-Antrag keine verfassungsrechtlichen Bedenken, sagte Pein. Jedoch seien die Spenden bereits ausführlich im PUA behandelt worden, sodass eine Auftragserweiterung nicht nötig sei. Auch Grüne, CDU und Linke stimmten der Ablehnungsempfehlung zu.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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