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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Wie soll sie aussehen?


Hannover
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Wie soll sie aussehen?

Von dpa
12.02.2022Lesedauer: 3 Min.
Corona-Schutzimpfungen in NiedersachsenVergrößern des BildesEine Frau lässt sich bei einer Impfaktion in der HDI-Arena, dem Stadion von Hannover 96, gegen Covid-19 impfen. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa/Bildarchiv/dpa-bilder)
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Bald tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft, noch immer aber sorgt dies in Niedersachsen für offene Fragen. Der Landkreistag forderte vom Land einen Erlass, wie die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe ausgelegt werden sollen. "Auch das vom Land versprochene elektronische Meldeportal und praktische Hilfestellungen wie Mustervordrucke sind unverzichtbar", sagte Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, der Deutschen Presse-Agentur. Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sprach sich für eine allgemeine Impfpflicht für alle über 18-Jährigen schon ab 1. September aus.

Die Caritas teilte zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit: "Es ist festzustellen, dass viele Fragen der praktischen Umsetzung noch immer nicht geklärt sind." Die Caritas konnte im Bundesland bislang keine gestiegene Zahl an Kündigungen aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht feststellen. Nach eigenen Angaben hat die Caritas in Niedersachsen etwa 30 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in rund 800 Einrichtungen.

Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte etwa in Arztpraxen, Pflegeheimen und Kliniken bis zum 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.

Laut Gesundheitsministerium ist in dem Gesetz kein Automatismus vorgesehen, der nicht geimpften Beschäftigten die Arbeit in diesen Bereichen untersagt. Niedersachsen erarbeite derzeit gemeinsam mit den Kommunen Richtlinien zur Umsetzung.

"Wir gehen davon aus, dass unsere Gesundheitsämter die Umsetzung hinbekommen werden. Derzeit stimmen wir uns eng ab", sagte Behrens der "Nordwest-Zeitung" (Samstag). Es gebe auch Beratungen auf der Ebene der Gesundheitsministerkonferenz zu der geplanten Richtlinie für Gesundheitsämter. "Niedersachsen wird seinen Gesundheitsämtern eine klare Leitlinie mitgeben, wie groß der Ermessensspielraum bei Ungeimpften sein wird - unabhängig von den Störfeuern aus Bayern."

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte angekündigt, den Vollzug der ab Mitte März greifenden Impfpflicht auszusetzen. Sie sei in der jetzigen Form nicht umsetzbar, der Bund müsse nachbessern. Später schob er nach, dass Bayern sich an Bundesrecht halten werde.

Die niedersächsische Krankenhausgesellschaft teilte mit, dass bislang keine vermehrten Meldungen über angekündigte oder bereits vollzogene Kündigungen von Klinikpersonal vorlägen. "Die Krankenhäuser melden uns zudem, dass sie den wenigen noch ungeimpften Beschäftigten weiterhin aktiv Gespräche und eine Beratung anbieten."

Mit Stand Mitte Januar waren in Niedersachsen laut Gesundheitsministerium rund 91 Prozent der in Alten- und Pflegeheimen Beschäftigten gegen das Coronavirus geimpft, wie eine Befragung ergab. Doch die fehlenden Prozente bei den Corona-Schutzimpfungen könnten am Ende mehrere Tausend Arbeitskräfte betreffen, was Heime oder Krankenhäuser vor Herausforderungen stelle könnte.

Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit teilte mit, dass es im Januar im Gesundheits- und Sozialwesen in Niedersachsen 10 747 freie Stellen gab. Das waren demnach 48 weniger als im Dezember. Die Arbeitssuchenden-Meldungen von Dezember und Januar seien deutlich zahlreicher als im Dezember 2019 und Januar 2020, als die Corona-Pandemie noch keine Rolle spielte. Es sei jedoch unklar, wie viele davon auf die angekündigte Impfpflicht oder Protest-Aufrufe im Internet zurückzuführen seien, sagte Johannes Pfeiffer, Chef der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit.

Derweil mahnte Ministerin Behrens eine allgemeine Impfpflicht für alle über 18-Jährigen an - möglichst schon vom 1. September an: "Wir brauchen diese Grundimmunität, um aus den Corona-Schleifen herauszukommen. Was nützt ein schöner Sommer, wenn es im Herbst wieder schwierig wird?", sagte die SPD-Politikerin der "Nordwest-Zeitung". Sie hatte zuvor bereits die Bundesregierung aufgefordert, möglichst schnell im Sinne einer allgemeinen Impfpflicht zu entscheiden.

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