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Sondersitzung: Corona-Lage heizt politische Debatte an


Kiel
Sondersitzung: Corona-Lage heizt politische Debatte an

Von dpa
03.01.2022Lesedauer: 3 Min.
Serpil MidyatliVergrößern des BildesSerpil Midyatli spricht während einer Lanstagssitzung. (Quelle: Axel Heimken/dpa/Bildarchiv/dpa-bilder)
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Mit den hohen Corona-Zahlen infolge der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante gewinnt in Schleswig-Holstein zu Jahresbeginn auch die politische Debatte an Fahrt. Die SPD warf der Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP am Montag falsche Entscheidungen sowie zu spätes und zögerliches Handeln vor. So habe das Land seine gute Ausgangslage mit relativ wenigen Infektionen verspielt und sei ein früher Omikron-Hotspot in Deutschland geworden, erklärte SPD-Landes- und Fraktionschefin Serpil Midyatli.

Die Entwicklung erfährt in diesen Tagen eine neue Dynamik: Am Dienstag treten einige Verschärfungen von Schutzmaßnahmen in Kraft, am Freitag beraten die Länderchefs mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) über die Lage und am nächsten Montag wird der Landtag in einer Sondersitzung eine Regierungserklärung von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hören und darüber debattieren.

Unterdessen haben die Infektionszahlen auch als Konsequenz aus Ausbrüchen in Clubs neue Dimensionen erreicht. Nach Weihnachtspartys in Diskotheken mit zahlreichen Corona-Infektionen waren mehrere Tausend Besucher in Quarantäne geschickt worden. Mit zuletzt 244,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen liegt das Land mit den lange niedrigsten Zahlen in Deutschland nur noch im Mittelfeld und über dem bundesweiten Durchschnitt. Das lange nur wenig betroffene Dithmarschen rangiert mit über 600 unter den Top 3 der deutschen Landkreise. Am vergangenen Donnerstag wurden den Gesundheitsämtern 1720 neue Fälle gemeldet - ein Spitzenwert.

Auf der anderen Seite erlebten die Krankenhäuser in der vergangenen Woche keine dramatische Entwicklung. Die Zahl der dort behandelten Covid-19-Fälle sank sogar leicht auf 163 und die der Intensivpatienten blieb stabil bei 46. Auch die für Corona-Maßnahmen wichtige Hospitalisierungsinzidenz - die Zahl der neuen Corona-Klinikpatienten innerhalb einer Woche je 100.000 Menschen - stagnierte bei 2,4. Sie blieb damit unter der für verschärfte Maßnahmen geltende erste Stufe von 3,0.

Aus Sicht von SPD-Landes- und Fraktionschefin Midyatli hätte die Landesregierung strengere Maßnahmen ergreifen können, als sie es tat. "So hat der schleswig-holsteinische Sonderweg bei Clubs und Diskotheken dafür gesorgt, dass Tausende Menschen in Quarantäne mussten und Hunderte sich angesteckt haben." Es sei absolut unverständlich, dass Clubs auch nach dem 4. Januar geöffnet bleiben.

"Die Maßnahmen der Landesregierung in der vierten Corona-Welle kommen zu zaghaft und zu spät", äußerte Midyatli. Der Verweis von Ministerpräsident Günther auf den Bund sei ein Ablenkungsmanöver. "Die Feststellung einer epidemischen Notlage von nationaler Tragweite ist keine Voraussetzung für einen effektiven Infektionsschutz." Günther habe das Virus unterschätzt und dem Gesundheitsschutz nicht den Vorrang eingeräumt.

Die SPD-Fraktion will die Feststellung der landesweiten epidemischen Notlage nach dem Infektionsschutzgesetz im Landtag beantragen. Die Nachbarländer Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg hätten das schon getan, sagte Midyatli. Der Landtag in Kiel tritt am nächsten Montag zu einer Sondersitzung zusammen. Von diesem Dienstag an gelten einige verschärfte Maßnahmen besonders für Kontakte und Veranstaltungen. Günther hat vom Bund gefordert, die epidemische Lage nationaler Tragweite festzustellen. Anderenfalls will auch er den Landtag um die Feststellung der epidemischen Lage für das Land bitten.

Auf einige Verschärfungen hatten sich die Jamaika-Spitzen am Sonntag geeinigt und dies am Montagabend offiziell beschlossen. So gelten ab Dienstag die Kontaktbeschränkungen von maximal zehn Personen auch im öffentlichen Raum. Bei Veranstaltungen wird die maximale Teilnehmerzahl auf 50 in Innenbereichen und 100 Personen draußen begrenzt. Ausgenommen sind dem Beschluss zufolge Veranstaltungen, bei denen sich die Zuschauerinnen und Zuschauer überwiegend passiv verhalten und feste Sitzplätze haben - etwa bei Konzerten, Vorträgen, Lesungen, Theater- und Kinovorstellungen. Allerdings gelte dort eine Maskenpflicht.

Tanzveranstaltungen müssen den zuständigen Behörden angezeigt werden, sofern mehr als zehn Personen teilnehmen sollen. Diskotheken und Clubs dürfen weiterhin unter den 2Gplus-Regeln samt Maskenpflicht öffnen. Allerdings müsse der erforderliche Corona-Test nun ein PCR-Test sein, der nicht älter als 24 Stunden sein dürfe. Auch hier sei die Zahl der gleichzeitig anwesenden Gäste auf 50 begrenzt.

Etwa bei Gottesdiensten darf nun dem Beschluss zufolge nur dann von den vorgeschriebenen Abständen im "Schachbrettmuster" und von der Maskenpflicht abgewichen werden, wenn in Innenräumen maximal 50 Personen teilnehmen und diese 2G-Anforderungen erfüllen. Bei mehr Teilnehmern gelten 2G und eine Maskenpflicht. Die Landesregierung empfiehlt generell für alle Innenbereiche, in denen sich mehrere Personen aus verschiedenen Haushalten aufhalten, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.

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