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Strengere Corona-Regeln zum Jahresende


Mainz
Strengere Corona-Regeln zum Jahresende

Von dpa
08.12.2020Lesedauer: 3 Min.
Malu Dreyer sprichtVergrößern des BildesDie rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer spricht in Mainz. (Quelle: Thomas Frey/dpa/dpa-bilder)
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Die rheinland-pfälzische Landesregierung will angesichts der anhaltend hohen Infektionszahlen striktere Corona-Regeln zum Jahresende als bisher geplant. Vom 23. bis 27. Dezember sollen sich maximal zehn Menschen aus drei Haushalten treffen können, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach einer Sitzung ihres Kabinettes am Dienstag in Mainz. Dabei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. "Wir wollen, dass nur die Kernfamilie und die Herzensfreunde zusammen kommen können." Die Menschen sollten nicht "in der Weltgeschichte herumfahren und landauf, landab Verwandte besuchen". Das Land änderte außerdem die Quarantäneregeln.

An Silvester solle es strikter zugehen. Maximal fünf Leute aus zwei Hausständen dürfen sich dann treffen. Alkoholkonsum und -verkauf auf öffentlichen Plätzen und Straßen soll ebenso verboten sein wie Silvesterfeuerwerk. Entsprechende Beschlüsse werde das Kabinett nächste Woche fassen. "Diese Situation ist keine Situation der Partys und Feuerwerke", betonte Dreyer. "Das Virus diktiert uns immer wieder unseren Zeitplan." Die Infektionszahlen seien auch höher als von Wissenschaftlern vorhergesagt.

Ende November hatte die Landesregierung nach Beratungen mit den Regierungschefs der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ursprünglich mitgeteilt, dass vom 23. Dezember bis zum 1. Januar Treffen bis zu zehn Menschen erlaubt sein sollten - Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Außerhalb dieser Zeit gilt eine Kontaktbeschränkung von fünf Menschen aus zwei Haushalten.

"In den Einkaufshäusern läuft es nicht mehr so gut", sagte Dreyer. Es sei viel Lässigkeit eingekehrt. Das Kabinett werde sich noch einmal damit beschäftigen, wie die Hygienemaßnahmen wieder besser eingehalten werden könnten. Dreyer sprach sich für ein bundesweites Verkaufsverbot von Feuerwerk aus - bei finanzieller Entschädigung der "ein, zwei Großproduzenten in Deutschland". Dies sei bisher bundesweit aber noch nicht durchsetzbar gewesen, sie werde das Thema jedoch noch einmal ansprechen.

Ob die Rückkehr zu einem harten Lockdown hilfreich sei, müsse sie noch beraten, auch mit Wissenschaftlern. Eine Verlängerung der Weihnachtsferien halte sie nicht für sinnvoll, die Kinder sollten unterrichtet werden und nicht länger mit schulfrei zu Hause sein. Es bleibe dabei, dass die Schulen so lange wie möglich offen bleiben sollten.

"Die Zahlen sind nicht so, wie wir es uns wünschen", sagte die Regierungschefin zur jüngsten Entwicklung der Corona-Infektionen. "Der Teil-Lockdown hat nicht dazu geführt, was wir uns erhofft haben." Die angekündigte, aber bislang noch nicht in die Rechtsverordnung aufgenommene Ausnahmeregelung müsse daher in der für nächste Woche geplanten neuen Verordnung revidiert werden.

Mit Blick auf die Lage in den Krankenhäusern appellierte Dreyer "herzlich" an die Menschen, sich an die Maßnahmen zu halten. "Wir brauchen auch die Eigenverantwortung der Menschen." Sie wolle nicht "alarmistisch klingen", sagte Dreyer. Punktuell seien die Pflegekräfte aber rund um die Uhr beschäftigt. "Und es sterben viel zu viele Menschen derzeit in Rheinland-Pfalz."

Am Dienstag waren 786 neue Infektionen gezählt worden. 59 infizierte Menschen mussten ins Krankenhaus gebracht werden. An oder mit Covid-19 starben 34 Menschen und damit insgesamt 736 seit Beginn der Pandemie.

Zusammen mit den Kommunen in der von besonders hohen Corona-Infektionen betroffenen Südpfalz hat die Landesregierung bereits vergangene Woche eine Verschärfung der Schutzmaßnahmen in diesen "Hotspot"-Gebieten beschlossen, darunter auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung.

Wer in Rheinland-Pfalz positiv auf Corona getestet wird oder typische Symptome einer Erkrankung mit Covid-19 hat, muss sich von Mittwoch an (9.12.) außerdem sofort in häusliche Quarantäne begeben. Dazu sei nicht mehr wie bisher eine Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes nötig, teilte das Gesundheitsministerium mit. Auch wer engen Kontakt zu einer positiv auf Corona getesteten Person hatte und von der Infektion erfahre, müsse sich sofort und selbstständig in Quarantäne begeben.

Diese ende in der Regel frühestens nach zehn Tagen. Während dieser Zeit darf die Wohnung nicht verlassen werden, Besuche von Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes sind nicht erlaubt. Covid-19 wird die Krankheit genannt, die vom Coronavirus ausgelöst wird. Typische Symptome sind Fieber, trockener Husten und eine Störung des Geruchs- und Geschmackssinns. Das Kabinett hat dem Ministerium zufolge eine neue und bis zum 15. Januar geltende Verordnung mit Änderung der bisherigen Quarantäneregeln beschlossen.

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