Urteil erwartet Falsches Auge operiert: Gericht verhandelt über Fehler
Eine Operation ist auch immer ein Risiko. Doch was steht dem Patienten im Ernstfall zu, wenn der Arzt einen Fehler macht? Das OLG München muss über die Folgen eines Behandlungsfehlers entscheiden.
Das Oberlandesgericht (OLG) München verhandelt heute den Fall eines Mannes, der am falschen Auge operiert wurde und nun nur noch sehr schlecht sieht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie viel Geld dem Friseurmeister zusteht und ob der Operateur auch für zukünftige Schäden aufkommen muss, teilte das OLG mit. Gegen eine Entscheidung in der ersten Instanz hatten demnach sowohl der Patient als auch der Operateur Berufung eingelegt.
Bei der OP im Jahr 2015 hatte ein Anästhesist dem Gericht zufolge bei der Vorbereitung versehentlich das falsche Auge des Patienten abgeklebt. Der Operateur operierte daraufhin das gesunde Auge, dessen Sehkraft seitdem nach Angaben des Mannes nur noch bei zehn Prozent liegt.
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In der ersten Instanz hatte das Landgericht dem Friseur bereits 70.000 Euro Schmerzensgeld und 21.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Er fordert jedoch deutlich mehr, weil er nicht mehr richtig arbeiten könne und deshalb unter anderem zusätzliche Mitarbeiter einstellen musste. Der operierende Arzt sieht die Schuld dagegen beim Anästhesisten und bestreitet die vom Patienten beschriebenen Folgen des Behandlungsfehlers.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur dpa