t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeDigitalAktuelles

Das waren 2017 die fiesesten Fallstricke im Internet


Fiese Technikfallen
Wie Nutzer zu Opfern wurden

Von t-online, str

23.12.2017Lesedauer: 4 Min.
Thomas de Maizière testet die Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz.Vergrößern des BildesBundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) besucht das Pilotprojekt zur automatischen Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz in Berlin (Quelle: Michael Gottschalk/photothek.net/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Bugs, Sicherheitslücken, Datenmissbrauch: Auch 2017 hielt die Technik Fallstricke parat. Manchmal waren diese nur skurril, mitunter aber auch brandgefährlich.

Dieser Artikel ist Teil unseres Jahresrückblicks. Hier finden Sie alle unsere Jahresrückblicke und Ausblicke auf 2018.

Um es gleich vorweg zu sagen: Die Auswahl der größten Flops ist uns nicht leicht gefallen. Uns erreichten in diesem Jahr unzählige Meldungen von Datenlecks bei großen Firmen, die es eigentlich besser wissen müssten – von Uber, über Imgur bis hin zu Yahoo, und, und, und...

Hinzu kamen Fälle von Hackerangriffen mit Ransomware wie "WannaCry" oder die Entdeckung einer Sicherheitslücke, die nahezu jedes Wlan-Netz betrifft. Die gute Nachricht ist: Das Bewusstsein für Sicherheitsrisiken im Netz wächst und die Nutzer lernen, sich zu schützen. Das waren die schlimmsten Technikpannen 2017:

Platz 5: AGBs nicht gelesen - Wlan-Nutzer verpflichten sich zum Kloputzen

Augen auf beim Kleingedruckten! In England hat eine Firma mit dem Versprechen auf kostenloses Wlan unzählige Nutzer dazu gebracht, in skurrile Vertragsbedingungen einzuwilligen. So verpflichteten sich im Juli mehr als 22.000 Nutzer dazu, im Gegenzug für die Internetverbindung Festival-Toiletten zu schrubben. An anderer Stelle schmuggelte der Anbieter 1.000 Stunden Gemeinschaftsdienst zwischen die sonst üblichen Klauseln. Auch kuriose Forderungen, wie Schneckenhäuser bemalen oder streunende Katzen kraulen, tauchten in den AGBs auf und wurden übersehen.

Glücklicherweise hatte das Unternehmen nie vor, die Vertragsbedingungen einzufordern. Vielmehr sei es darum gegangen, den Nutzern einen Denkzettel zu verpassen und daran zu erinnern, wie wichtig es ist, sich die AGBs durchzulesen, bevor man auf „Akzeptieren“ klickt.

Platz 4: Minority Report im Supermarkt

Dass Supermärkte ihre Waren gegen Diebe absichern wollen, ist nachvollziehbar. Für das Überwachungssystem, das Real in diesem Frühjahr in seinen Märkten installierte, hatten die Kunden aber wenig Verständnis. Die Kette filmte seine Kunden nämlich nicht nur beim Einkauf – die Gesichtszüge wurden auch von einer Software analysiert. Das System erkannte zum Beispiel Alter oder Geschlecht der Zielpersonen. Das sollte dabei helfen, passende Werbespots auf die Bildschirme im Kassenbereich einzuspielen.

Der bayerische Datenschutzbeauftragte fand das völlig unbedenklich. Eine Überprüfung habe gezeigt, dass das System keine personenbezogenen Daten erhebe. Real stellte den Versuch nach massiven Protesten und Klageandrohungen durch Datenschützer dennoch ein.

Doch der Streit um die automatische Gesichtserkennung geht woanders weiter. Auch die Post testet ein solches Kamerasystem in ihren Filialen. Und am Bahnhof Südkreuz in Berlin geht ein Pilotprojekt des Bundesinnenministeriums gerade in die nächste Runde.

Es ist beängstigend, wie schnell sich die Bürger an die lückenlose und vollautomatisierte Überwachung gewöhnen lassen. In China werden solche Systeme bereits benutzt, um die Bürger zu regelkonformem Verhalten zu erziehen. Man muss schon ein Wahnsinns-Vertrauen in Vater Staat haben, um solche Methoden gut zu heißen.

Platz 3: Sicherheitslücke bei der Bundestagswahl

Wenige Wochen vor der Bundestagswahl stellte sich heraus: Die Software PC-Wahl ist ein Totalausfall. Potenziellen Angreifern wäre es ein Leichtes, über die Sicherheitslücken in dem Verwaltungsprogramm das Wahlergebnis zu manipulieren und so zumindest Verwirrung über den Ausgang der Bundestagswahl zu stiften. Zu diesem Schluss kommen mehrere Sicherheitsexperten, die sich das 30 Jahre alte Programm erstmals genauer ansehen konnten. Die dazu nötigen Passwörter fand ein Informatik-Student im Internet. Was für eine Blamage!

Trotz der Enthüllungen durch die Hacker-Organisation "Chaos Computer Club" und "Zeit Online" fand die Wahl wie geplant statt. Da die Stimmen auf Papier abgegeben und händisch ausgezählt werden, gilt ein nachhaltiger Wahlbetrug über die Software als ausgeschlossen.

Trotzdem: Gerade wenn es um Wahlen geht, sollten Bürger erwarten können, dass der Staat bei seiner IT-Struktur ganz genau hinschaut. Die Präsidentschaftswahl in den USA, die unter dem mutmaßlichen Einfluss russischer Hackergruppen stand, sollte uns eine Warnung sein.

Platz 2: Übergriffige Online-Werbung

Neue technische Möglichkeiten erlauben Online-Werbung, die ohne Rücksicht auf die Selbstbestimmung oder Privatsphäre der Nutzer smarte Heim- und Mobilgeräte einspannt – Widerstand ist zwecklos. Zwei Beispiele aus diesem Jahr:

Im April startete "Burger King" in den USA eine Kampagne für seinen Whopper und machte sich dabei den Sprachassistenten Google Assistant zum Komplizen. Der 15-sekündige Werbespot endete nämlich damit, dass ein Mitarbeiter fragt: „Ok Google, was ist der Whopper Burger?“

Der Befehl sollte natürlich die Google-Geräte vor den Fernsehern anspringen lassen. Sie lasen daraufhin den zuvor frisierten Wikipedia-Eintrag vor. Aber weder Google noch die Nutzer waren begeistert davon, dass Burger King das Eigentum der Zuschauer für seine Zwecke einspannte.

Empfohlener externer Inhalt
X
X

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.

Beispiel Nummer zwei ereignete sich erst vor wenigen Tagen: Da schleuste Mozilla heimlich eine Browser-Erweiterung in den neuen Firefox, der eine Hacker-Serie bewerben sollte. Die Nutzer waren empört, auf einmal nicht bestellte Software auf ihrem Computer vorzufinden. Zu Recht: Das ist normalerweise die Masche von Kriminellen und so aufdringlich, dass einem die Spucke wegbleibt.

Platz 1: Umstrittenes Netzwerkdurchsetzungsgesetz tritt in Kraft

Das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Hasskriminalität im Internet bekämpfen und wurde von Justizminister Heiko Maas (SPD) im Eilverfahren durch den Bundestag gebracht. Seit dem 1. Oktober ist es in Kraft.

Online-Plattformen müssen jetzt strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden entfernen sonst drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker warnen vor den Folgen: Aus Angst vor der Strafe könnten Konzerne wie Facebook auch Inhalte löschen, die eigentlich okay sind. Und die Betroffenen können sich nicht dagegen wehren.

Natürlich muss dringend etwas getan werden gegen Hass und Hetze im Netz. Doch das "NetzDG" gefährdet die Meinungsfreiheit und schafft ein Zensur-Instrument, das sogar Scheindemokratien wie Russland Bewunderung abringt und zum Nachmachen bewegt.

Dabei gibt es längst Gesetze, die Beleidigungen und Hetze im Netz verbieten – es sind die gleichen, die auch auf der Straße gelten. Nur leider fühlt sich unser Staat anscheinend nicht im Stande, seine Bürger vor Angriffen im Netz zu schützen und schiebt den Schwarzen Peter lieber einem ausländischen Konzern zu.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website