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Freizeitausgleich für Überstunden: Wie funktioniert das?


Freizeitausgleich
Diese Überstunden-Regel sollten Arbeitnehmer kennen


Aktualisiert am 11.04.2023Lesedauer: 3 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Angestellter erscheint zur Arbeit (Symbolbild): Gelegentliche Überstunden gehören in vielen Unternehmen zum Alltag.Vergrößern des Bildes
Angestellter erscheint zur Arbeit (Symbolbild): Gelegentliche Überstunden gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. (Quelle: Sina Schuldt/dpa-tmn)

Wer länger arbeitet, als im Vertrag steht, kann einen Ausgleich verlangen. Den Zeitpunkt dürfen Beschäftigte aber nicht einfach selbst bestimmen.

Auch wenn sie eigentlich einen Achtstundentag haben, arbeiten viele Angestellte gelegentlich länger. Und das ist auch erlaubt – solange sie dafür an anderer Stelle entlastet werden.

Möglich ist das zum Beispiel mit Freizeitausgleich. Umgangssprachlich spricht man auch davon, dass Sie Ihre angesammelten Überstunden abfeiern. Wir erklären, wie das genau funktioniert und welche Rechte und Pflichten Sie dabei haben.

Wie funktioniert Freizeitausgleich?

Freizeitausgleich ist – wie der Name schon sagt – ein zeitlicher Ausgleich für Überstunden. Haben Sie beispielsweise in einer stressigen Woche acht Stunden mehr gearbeitet, als Ihr Vertrag vorsieht, können Sie sich dafür in einer weniger intensiven Woche einen kompletten Tag freinehmen.

Da Sie als Arbeitnehmer eine Nachweispflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben, sollten Sie Ihre Überstunden dokumentieren. Dafür könnten Sie etwa Ihren nächsthöheren Vorgesetzten um eine Unterschrift bitten, die den Umfang der angeordneten Überstunden bestätigt. Gibt es in Ihrem Unternehmen ohnehin eine Arbeitszeiterfassung, übernimmt das System diese Aufgabe für Sie.

Habe ich Anspruch auf Freizeitausgleich?

Ob Sie Anspruch auf Freizeitausgleich haben, hängt von Ihrem Job, Ihrer Position und Ihrem Alter ab. Grundsätzlich sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Freizeitausgleich vor. Lesen Sie hier, wie sich Mehrarbeit von Überstunden unterscheidet.

Denn es begrenzt die Arbeitszeit auf acht Stunden pro Werktag (§ 3 ArbZG), erlaubt aber auch eine tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden, sofern sich Ihre Arbeitszeit im Schnitt innerhalb von sechs Monaten wieder auf acht Stunden pro Tag einpendelt. Um das zu gewährleisten, ist Freizeitausgleich nötig. Lesen Sie hier, wie Sie Überstunden richtig berechnen.

Ihr Anspruch auf Freizeitausgleich erlischt allerdings, wenn Sie Überstunden leisten, ohne diese vorher mit dem Chef abzusprechen. Auch leitende Angestellte erhalten mitunter keinen Freizeitausgleich, weil Überstunden bei ihnen mit dem Gehalt abgegolten werden können, wenn es über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Wo diese Grenze aktuell liegt, lesen Sie hier.

Ist Freizeitausgleich bezahlt?

Unter Freizeitausgleich versteht man einen zeitlichen Ausgleich von Überstunden, keinen finanziellen. Statt zusätzlichem Geld erhalten Sie also zum Beispiel einen weiteren freien Tag unabhängig von Ihrem Urlaubsanspruch. Alternativ gibt es aber auch die Möglichkeit, sich Überstunden auszahlen zu lassen. Lesen Sie hier, ob das steuerfrei möglich ist.

Eine solche Vergütung kann beispielsweise in einem Tarifvertrag oder individuell in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein. Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber nichts vereinbart, müssen Arbeitgeber Überstunden in der Regel auszahlen – entweder mit einem Zuschlag oder analog zu Ihrem normalen Stundenlohn.

Mitunter haben Arbeitnehmer aber auch die Wahl, ob Sie sich Überstunden vergüten lassen oder Freizeitausgleich nehmen. Welche Vor- und Nachteile die beiden Optionen haben, lesen Sie hier.

Hat Ihr Chef die Überstunden angeordnet oder zumindest geduldet, kann er sich grundsätzlich nicht weigern, die Überstunden zu bezahlen. Es sei denn, in Ihrem Vertrag steht, dass Überstunden mit dem Monatsgehalt abgegolten sind. Lesen Sie hier, wann eine solche Klausel rechtens ist.

Wann muss Freizeitausgleich gewährt werden?

Wann Sie Freizeitausgleich bekommen, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Haben Sie zum Beispiel so viele Überstunden gesammelt, dass Sie theoretisch drei Wochen freimachen könnten, sollten Sie diese Möglichkeit mit Ihrem Chef absprechen.

Manche Arbeitgeber werden Ihnen einen solchen gesammelten Ausgleich erlauben, andere ziehen es vor, Überstunden im Wochenrhythmus abbauen zu lassen, damit ihre Mitarbeiter gerade nicht für einen längeren Zeitraum ausfallen. Was in jedem Fall nicht geht, ist eigenmächtig zu entscheiden, wann Sie Ihren Freizeitausgleich einsetzen.

Darf der Chef Freizeitausgleich anordnen?

Ja, das geht. Der Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nach Hause schicken, damit sie Überstunden abfeiern. Und das muss er sogar. Denn laut Gesetz hat er dafür zu sorgen, dass seine Angestellten die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden einhalten. Ist es betrieblich oder vertraglich nicht anders geregelt, darf Ihr Chef alleine über diesen Freizeitausgleich bestimmen. Mehr zum Thema lesen Sie hier.

Was passiert, wenn ich während des Ausgleichs krank werde?

Wer sich freinimmt, um Überstunden abzubauen, hat in dieser Zeit nicht die gleichen Rechte wie beim gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Das heißt: Werden Sie während des Freizeitausgleichs krank, bekommen Sie diese Tage später nicht gutgeschrieben. Das Risiko zu erkranken tragen Sie alleine.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • karrierebibel.de: "Freizeitausgleich: Welche Rechten und Pflichten gibt es?"
  • arbeitsrechte.de: "Überstundenabbau: Welche Rechte haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer?"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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