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Datenabgleich beim BAföG zur Vermögenskontrolle


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Datenabgleich beim BAföG zur Vermögenskontrolle

tm (CF)

Aktualisiert am 13.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Durch einen jährlichen Datenabgleich überprüft das BAföG-Amt die Höhe des Vermögens der Förderungsnehmer. So können BAföG-Betrugsfälle effektiv entlarvt werden.

Vermögen ist maßgebend für BAföG-Förderung

Die Vermögensverhältnisse des Antragstellers entscheiden über die Höhe der BAföG-Förderung: Wer als Alleinstehender weniger als 5.200 Euro besitzt und weitere Rahmenbedingungen erfüllt, darf nach Stand 2011 grundsätzlich mit der vollen Förderung rechnen. Oberhalb dieses Betrags kommt es zu Kürzungen. Natürlich ist die Höhe der Förderung auch davon abhängig, wie viel der Antragsteller verdient und nicht nur über wie viel Vermögen er verfügt.

Datenabgleich gesetzlich legitimiert

Die Angaben zu den eigenen Vermögensverhältnissen sind im Rahmen des Formblatts 1 zu machen. Jeder BAföG-Antragsteller ist dabei gut beraten, richtige und vollumfängliche Angaben zu machen. Geschieht dies nicht, kann dies als BAföG-Betrug gewertet werden, was von der verantwortlichen Behörde mittlerweile auch genauestens überprüft wird. Dafür werden jährlich Datenabgleiche durchgeführt, zu der das BAföG-Amt gesetzlich ermächtigt ist. Konkret werden die persönlichen Daten des Antragstellers mit seinen an das Bundesamt für Finanzen übermittelten Informationen abgeglichen. Ein Augenmerk liegt auf den durch die Kreditinstitute gemeldeten Freistellungsaufträgen. Stellt sich heraus, dass der BAföG-Förderungsnehmer in einem Jahr mehr als 100 Euro Zinsertrag überwiesen bekommen hat, wird er höchstwahrscheinlich einer näheren Prüfung unterzogen.

Wer auf stur schaltet, riskiert weiteren Datenabgleich

Der Grund liegt auf der Hand: Höhere Zinserträge legen ein Vermögen oberhalb der erlaubten 5.200 Euro nahe. Der BAföG-Förderungsnehmer könnte dadurch nicht voll oder vielleicht überhaupt nicht förderungsberechtigt sein. Nach einer näheren Untersuchung wird das BAföG-Amt den betroffenen Förderungsnehmer zu einer schriftlichen Stellungnahme auffordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, darf das BAföG-Amt einen näheren Datenabgleich durchführen. Im Zuge dessen kann das Vermögen anhand von Depot- und Kontoguthaben ganz konkret eingesehen werden. Auch eventuell vorhandene Vermögensgegenstände wie Autos oder Immobilien, aber auch Wertpapiere oder Lebensversicherungen rücken dabei in den Fokus. (BAföG: Auto für Vermögensanrechnung relevant?)

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