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Krankenversicherung und Pflegeversicherung beim BAföG

md (CF)

Aktualisiert am 13.02.2012Lesedauer: 1 Min.
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Auszubildende und Studenten, die über eine eigene Krankenversicherung verfügen, können im Rahmen des BAföG einen Zuschuss erhalten. Dasselbe gilt auch für die Pflegeversicherung.

BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung

Die Höhe der BAföG-Leistungen setzt sich aus dem Grundbedarf und verschiedenen Zulagen zusammen, die gewährt werden, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Zu diesen zusätzlichen Zahlungen können auch Zuschüsse zur Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung gehören. Die Zahlungen fließen unabhängig von den tatsächlichen Beitragskosten, da es eine gesetzlich festgelegte Pauschale gibt. Sie liegt nach dem Stand von 2011 bei 62 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 11 Euro für die Pflegeversicherung. Die Zulagen werden nicht mit anderen BAföG-Leistungen verrechnet, sondern hinzuaddiert. (BAföG: Treuhandverhältnis und Ausbildungsförderung)


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Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Zusätzliches Geld aus dem BAföG-Topf für Krankenversicherung und Pflegeversicherung bekommt nicht jeder BAföG-berechtigte Student, Schüler oder Auszubildende. Vielmehr muss der Betroffene nachweislich selbst beitragspflichtig sein. Das heißt, es muss eine eigene Krankenversicherung bestehen. Wer im Rahmen einer Familienversicherung über die Eltern versichert ist, hat keinen Anspruch auf den Zuschlag.

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BAföG-Empfänger, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen lediglich einen Nachweis der Kasse über die Mitgliedschaft einreichen. Wer privat krankenversichert ist und den entsprechenden BAföG-Zuschlag erhalten möchte, dessen Versicherung muss diverse Voraussetzungen erfüllen.

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