t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenFrag t-online | Ihr Geld

Pflege von Angehörigen: Früher in Rente ohne Abzüge?


Frag t-online
Angehörigen-Pflege: Ohne Abzüge eher in Rente?


25.06.2025 - 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Mann im Rollstuhl wird von seiner Frau umsorgt: Wer eine nahestehende Person pflegt, wird rentenrechtlich bessergestellt.Vergrößern des Bildes
Ein Mann im Rollstuhl wird von seiner Frau umsorgt: Wer eine nahestehende Person pflegt, wird rentenrechtlich bessergestellt. (Quelle: Marco VDM/getty-images-bilder)
News folgen

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Anrechnung von Pflegezeiten.

Viele Menschen müssen ihren Beruf und die Pflege von Angehörigen miteinander verbinden. Dieser Einsatz wird belohnt: Die Pflegeversicherung zahlt dann unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung – die Rentenansprüche steigen. Doch kann die Pflege von Angehörigen auch dazu führen, dass man früher in Rente gehen kann?

Loading...

Das fragt sich eine t-online-Leserin, die in Teilzeit arbeitet und ihren Mann mit Pflegegrad 2 zu Hause versorgt. Sie möchte wissen: "Ich bin jetzt 63 Jahre alt. Kann ich durch die Pflege meines Mannes schon ohne Abzüge eher in Rente gehen?"

Haben Sie auch eine Frage an unsere Experten?Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Geld zur Seite.



Ihre FrageIhre Daten
0/200
Info Icon
Wählen Sie ein Thema, das auch andere Leser interessiert. Unsere Redaktion recherchiert unabhängig und gewissenhaft, bietet jedoch keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung an. Diese Seite wird durch reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google.
* PflichtfeldDatenschutzhinweis

Das ist möglich. Allerdings kommt es auf die individuelle Situation an. Grundsätzlich gilt: Die Pflege wird wie eine versicherungspflichtige Beschäftigung behandelt, wenn Sie mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und nicht mehr als 30 Stunden in Ihrem Beruf arbeiten. Die Pflegezeiten werden als Beitragszeiten berücksichtigt, was einerseits Ihren Rentenanspruch erhöht, andererseits aber auch den Renteneintritt erleichtern kann.

Um vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen zu können, müssen jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein: Sie müssen erstens die sogenannte Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, also mindestens 45 Beitragsjahre zusammen haben, und zweitens ein bestimmtes Alter erreicht haben. Für diese als "Rente mit 63" bekannt gewordene vorgezogene Altersrente wird die Altersgrenze analog zum regulären Renteneintrittsalter schrittweise erhöht. Ab dem Geburtsjahr 1964 wird sie dann erst ab 65 Jahren möglich sein.

Die Tabelle zeigt, welche Jahrgänge ab welchem Alter abschlagsfrei in Rente gehen können, sofern die 45 Beitragsjahre erfüllt sind.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Fazit: Pflegezeiten können Ihnen also zwar helfen, die 45 Jahre schneller zu erreichen, das nützt Ihnen jedoch nichts, wenn Sie die notwendige Altersgrenze für die abschlagsfreie Frührente noch nicht erreicht haben.

Eine Alternative wäre die Altersrente für langjährig Versicherte, die Sie bereits ab 63 Jahren beziehen können – allerdings nur mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent. Für diese Rentenart sind zudem nur mindestens 35 Beitragsjahre nötig.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Themen


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom