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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Frag t-online Angehörigen-Pflege: Ohne Abzüge eher in Rente?

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Anrechnung von Pflegezeiten.
Viele Menschen müssen ihren Beruf und die Pflege von Angehörigen miteinander verbinden. Dieser Einsatz wird belohnt: Die Pflegeversicherung zahlt dann unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung – die Rentenansprüche steigen. Doch kann die Pflege von Angehörigen auch dazu führen, dass man früher in Rente gehen kann?
Das fragt sich eine t-online-Leserin, die in Teilzeit arbeitet und ihren Mann mit Pflegegrad 2 zu Hause versorgt. Sie möchte wissen: "Ich bin jetzt 63 Jahre alt. Kann ich durch die Pflege meines Mannes schon ohne Abzüge eher in Rente gehen?"
Das ist möglich. Allerdings kommt es auf die individuelle Situation an. Grundsätzlich gilt: Die Pflege wird wie eine versicherungspflichtige Beschäftigung behandelt, wenn Sie mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und nicht mehr als 30 Stunden in Ihrem Beruf arbeiten. Die Pflegezeiten werden als Beitragszeiten berücksichtigt, was einerseits Ihren Rentenanspruch erhöht, andererseits aber auch den Renteneintritt erleichtern kann.
Um vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen zu können, müssen jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein: Sie müssen erstens die sogenannte Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, also mindestens 45 Beitragsjahre zusammen haben, und zweitens ein bestimmtes Alter erreicht haben. Für diese als "Rente mit 63" bekannt gewordene vorgezogene Altersrente wird die Altersgrenze analog zum regulären Renteneintrittsalter schrittweise erhöht. Ab dem Geburtsjahr 1964 wird sie dann erst ab 65 Jahren möglich sein.
Die Tabelle zeigt, welche Jahrgänge ab welchem Alter abschlagsfrei in Rente gehen können, sofern die 45 Beitragsjahre erfüllt sind.
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Fazit: Pflegezeiten können Ihnen also zwar helfen, die 45 Jahre schneller zu erreichen, das nützt Ihnen jedoch nichts, wenn Sie die notwendige Altersgrenze für die abschlagsfreie Frührente noch nicht erreicht haben.
Eine Alternative wäre die Altersrente für langjährig Versicherte, die Sie bereits ab 63 Jahren beziehen können – allerdings nur mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent. Für diese Rentenart sind zudem nur mindestens 35 Beitragsjahre nötig.
- deutsche-rentenversicherung.de: "Angehörige pflegen – Auswirkungen auf die Rente"
- pflege.de: "Rente für pflegende Angehörige"