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Kinderzuschlagrechner – Habe ich Anspruch auf den Kinderzuschlag?


Zuschuss zum Kindergeld
Kinderzuschlagrechner – Habe ich Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Von t-online, sm

29.05.2018Lesedauer: 2 Min.
Lachende Kinder: Mit dem Kinderzuschlagrechner können Eltern und Alleinerziehende ermitteln, ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.Vergrößern des BildesLachende Kinder: Mit dem Kinderzuschlagrechner können Eltern und Alleinerziehende ermitteln, ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht. (Quelle: FatCamera/getty-images-bilder)
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Familien mit einem niedrigen Einkommen können einen Zuschuss zum Kindergeld beantragen, um den Bedarf der Kinder zu decken. Ob Sie einen Anspruch haben, erfahren Sie mit dem Kinderzuschlagrechner.

Der Kinderzuschlag wird ergänzend zum Kindergeld gewährt. Anspruch haben Eltern oder Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen. Ziel ist, das Abrutschen in die Bedürftigkeit zu verhindern und die Eigenständigkeit zu fördern. Der Kinderzuschlag wird bis höchstens zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt.

Der Kinderzuschlag wird nur an Eltern und Alleinerziehende gezahlt, die über ein eigenes Einkommen verfügen. Dieses muss bei Alleinerziehenden mindestens 600 Euro und bei Eltern mindestens 900 Euro betragen.

Kinderzuschlag-Check: Habe ich Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Ob Sie einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, erfahren Sie mit dem Kinderzuschlagrechner. In drei Schritten können Sie ermitteln, ob sich ein Antrag bei den Familienkassen lohnt. Die Fragen beim Kinderzuschlag-Check gliedern sich in die folgenden Bereiche: der Lebenssituation von Ihnen und Ihren Kindern, Ihrem und dem Einkommen anderer Haushaltsangehöriger, den Wohnkosten und einem möglichen Mehrbedarf.

Eltern oder Alleinerziehende, die über kein eigenes Einkommen verfügen, sondern Bezieher von Sozialleistungen – wie Arbeitslosengeld II (ALG II / Hartz IV) – sind, haben keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Der Zuschuss zum Kindergeld beträgt maximal 170 Euro pro Monat und Kind. Für Eltern oder Alleinstehende, die die individuell festzusetzende Einkommenshöchstgrenze überschreiten, verringert sich der Kinderzuschlag.

Wo beantrage ich den Zuschuss zum Kindergeld?

Sie haben den Kinderzuschlag-Check gemacht und einen Anspruch auf den Zuschuss zum Kindergeld ermittelt, dann können Sie bei der örtlich zuständigen Familienkasse einen Antrag auf den Zuschlag stellen. Einen Antrag für den Kinderzuschlag finden Sie unter anderem hier: Antrag auf Kinderzuschlag.

Voraussetzungen in Kürze:

  • für das Kind oder die Kinder besteht Anspruch auf Kindergeld
  • Mindesteinkommensgrenzen von 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Eltern
  • kein Überschreiten der individuell festzulegenden Einkommensobergrenze
  • das Haushaltseinkommen ist zusammen so hoch, dass kein Anspruch auf ALG II besteht
Verwendete Quellen
  • eigene Recherche
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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