• Home
  • Wirtschaft & Finanzen
  • Immobilien & Wohnen
  • Eigentümer
  • Immobilien: Modernisierungsdarlehen ohne Grundschuldabsicherung


Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Symbolbild für einen TextLufthansa bringt Mega-Jumbo A380 zurückSymbolbild für einen TextWaldbrand in Brandenburg außer KontrolleSymbolbild für einen TextGelbe Giftwolke tötet zwölf MenschenSymbolbild für einen TextUSA: Zug mit 200 Passagieren entgleistSymbolbild für einen TextOligarchen-Jacht soll versteigert werdenSymbolbild für einen TextHut-Panne bei Königin MáximaSymbolbild für einen TextARD-Serienstar wird ersetztSymbolbild für einen TextDeutsche Tennis-Asse souveränSymbolbild für einen TextDresden: Baukran kracht gegen WohnhausSymbolbild für ein VideoDorfbewohner stoppen RiesenkrokodilSymbolbild für einen TextErster Wolf in Baden-Württemberg entdecktSymbolbild für einen Watson TeaserRoyal-Expertin sorgt sich um KateSymbolbild für einen TextJetzt testen: Was für ein Herrscher sind Sie?

Modernisierungsdarlehen ohne Grundschuldabsicherung

Von dpa
Aktualisiert am 08.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Benötigen Darlehensnehmer weniger als 30.
Benötigen Darlehensnehmer weniger als 30.000 Euro für die Modernisierung ihrer Immobilie, verzichten einige Geldinstitute auf eine Grundschuldabsicherung. (Quelle: Andrea Warneck../dpa)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Berlin (dpa/tmn) - Ein Modernisierungsdarlehen muss nicht mit einer Grundschuld abgesichert sein. Viele Geldinstitute verzichten auf den Eintrag im Grundbuch, wenn der Eigentümer nicht mehr als 30.000 Euro benötigt, erklärt die Stiftung Warentest in dem Heft "Finanztest Spezial - Meine Immobilie".

Zwar sind solche Darlehen meist teurer als Grundschulddarlehen. Allerdings gibt es auch Vorteile: So werden zum Beispiel keine Notar- und Grundbuchkosten fällig. Und bei der Kreditvergabe spielt der Wert der Immobilie meist keine Rolle. Der Kunde muss oft nur eine Selbstauskunft und die letzten drei Gehaltnachweise vorlegen.

Auch kann ein solcher Kredit jederzeit zurückgezahlt werden. Hierfür darf höchstens eine Entschädigung in Höhe von 1 Prozent der Restschuld verlangt werden. Bei Grundschulddarlehen hingegen ist eine Rückzahlung vor dem Ende der Zinsbindung nur im Ausnahmefall möglich. Und dann auch nur gegen eine oft viel höhere Entschädigung.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel
Diese Strafen drohen bei Verstoß gegen den Bestandsschutz
  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff
Stiftung Warentest
Eigentum


t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website