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Widerrufsrecht bei Mieterhöhung


Zustimmung widerrufen
Mieterhöhung – was Sie wissen müssen

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 18.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete werden nur mit Zustimmung des Mieters wirksam.Vergrößern des BildesMieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete werden nur mit Zustimmung des Mieters wirksam. (Quelle: Photobuay/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Mieterhöhungen sind insbesondere in deutschen Großstädten zum gefürchteten Ärgernis geworden. Wir sagen Ihnen, was Sie müssen, wenn Ihnen die unschöne Nachricht ins Haus flattert.

Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete werden nur mit Zustimmung des Mieters wirksam. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Ist die Erhöhung zulässig und gerechtfertigt, muss der Mieter spätestens zum Ablauf der Frist zustimmen – das ist der laufende Monat, in dem er die Ankündigung erhalten hat plus zwei weitere Monate. Verweigert er die Zustimmung, muss der Vermieter klagen, um die Mieterhöhung durchzusetzen.

Widerrufsrecht gilt selbst bei erteilter Zustimmung noch

Nach Ansicht des Landgerichts Berlin hat der Mieter selbst bei einer erteilten Zustimmung noch ein Widerrufsrecht (Az.: 63 S 248/16). Widerruft er seine Zustimmung zur Mieterhöhung, gilt seine Zustimmung als nicht abgegeben. Soweit er schon die erhöhte Miete gezahlt hat, kann der die Rückzahlung dieser Mietanteile verlangen. Der Mieter hat 14 Tage Zeit, seine Zustimmungserklärung zu widerrufen. Hat der Vermieter nicht ausdrücklich auf dieses Widerrufsrecht hingewiesen, verlängert sich die Widerrufsfrist um zwölf Monate.

Liegt ein Fernabsatzgeschäft vor?

Dieses Widerrufsrecht gilt allerdings nur, soweit die Mieterhöhung als Fernabsatzgeschäft zu werten ist und der Vermieter gewerblich Wohnungen vermietet. Entscheidend hierfür ist ein organisiertes Betriebs- und Dienstleistungssystem. Der Vermieter muss in seinem Unternehmen die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen haben, die notwendig sind, um regelmäßig Geschäfte im Fernabsatz zu bewältigen.

Ein Beispiel: Gewerbliche Großvermieter, die für die Versendung von Mieterhöhungen entsprechende Software verwenden und lediglich den Mieternamen, die Wohnung, Fläche und Angaben zur Miete austauschen. Kein Fernabsatzgeschäft liegt vor, wenn ein inhaltlich nur auf den einzelnen Mieter bezogenes, individuelles Schreiben verschickt wird.

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