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Mieterverein reicht Musterfeststellungsklage ein


"Kann nicht rechtens sein"
Erstmals Musterfeststellungsklage gegen Mieterhöhung

Von dpa
Aktualisiert am 10.04.2019Lesedauer: 2 Min.
Mietshäuser in München: Seit Jahresbeginn darf nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden.Vergrößern des BildesMietshäuser in München: Seit Jahresbeginn darf nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. (Quelle: Peter Kneffel/dpa-bilder)
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Wohnen in Deutschland wird immer teurer. Besonders Ballungsgebiete sind betroffen. Dagegen wehren sich Bewohner in München jetzt entschlossen.

Der Münchner Mieterverein hat nach eigenen Angaben die bundesweit erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht eingereicht. Beim Oberlandesgericht (OLG) München klagt der Verein gegen eine Immobilien-GmbH wegen der Ankündigung einer drastischen Mieterhöhung.

Mieten könnten sich verdoppeln

Die Bewohner einer großen Wohnanlage mit 230 Wohnungen im Stadtteil Schwabing sollen nach Angaben des Vereins künftig Mieten zahlen, die bis zu doppelt so hoch sind wie bisher. Grund ist eine Modernisierung, die kurz vor Jahresende 2018 angekündigt worden war, nach Angaben des Mietervereins aber erst in zwei Jahren umgesetzt werden soll.

Es geht dem Immobilienunternehmen nach Ansicht des Vereins darum, kurz vor Änderung der rechtlichen Situation zum 1. Januar 2019 "gerade noch altes Recht abgreifen" zu können, "bei dem anschließende Mieterhöhungen deutlich höher ausfallen dürfen", wie es in einer Mitteilung des Mietervereins heißt. Seit Jahresbeginn darf nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden.

"Das kann nicht rechtens sein", sagt Geschäftsführer Volker Rastätter über die Ankündigung des Immobilienunternehmens. "Der Abstand zwischen Ankündigung und Beginn der Maßnahme ist viel zu groß."


Die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage – bekannt auch in Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal – gibt es in Deutschland erst seit November 2018. Seither kann ein Verband stellvertretend für Verbraucher zum Beispiel gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen. Die Verbraucherklage soll es ihnen leichter machen, an Schadenersatz zu kommen, das Risiko übernimmt der klagende Verband.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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