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Bei KinderlÀrm nach 22 Uhr Ruhezeiten beachten
Von dpa
Aktualisiert am 26.09.2019Lesedauer: 1 Min.
Ob ein Kind lĂ€rmt oder schreit, lĂ€sst sich oft nur schwer kontrollieren. Eltern mĂŒssen aber zumindest versuchen, fĂŒr Ruhe zu sorgen. Das gilt vor allem in den Nachtruhezeiten. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand./dpa)
MĂŒnchen (dpa/tmn) - Kinder machen LĂ€rm, manchmal auch noch zu nachtschlafender Stunde. Einfach schreien und herumpoltern lassen dĂŒrfen Eltern den Nachwuchs nicht. Sie mĂŒssen versuchen, in den Ruhezeiten - etwa nach 22 Uhr - fĂŒr Ruhe zu sorgen.
Auf diesen Umstand weist der Verband bayerischer Wohnungsunterunternehmen hin. Gerade kleinere Kinder lassen sich aber nicht immer beruhigen, und Nachtruhezeiten kĂŒmmern sie nicht. Hier zĂ€hlt jedoch das BemĂŒhen: Geht aus einem LĂ€rmprotokoll hervor, dass Eltern versucht haben, fĂŒr Ruhe zu sorgen, dĂŒrfe das Protokoll kein Grund fĂŒr eine Mahnung oder spĂ€tere KĂŒndigung sein. Das erlĂ€utert der Verband unter Verweis auf ein Ă€lteres Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg (Az.: 641 C 262/09).
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Von Christine Holthoff
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