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Die Ruhe vor dem Sturm nutzen: Gegen Schäden am Haus wappnen


Die Ruhe vor dem Sturm nutzen
Gegen Schäden am Haus wappnen

Von dpa
07.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Hausbesitzer sollten das Dach regelmäßig prüfen - denn bei einem Sturm müssen sie im Zweifel nachweisen, dass Schäden nicht auf mangelhafte Pflege des Hauses zurückgehen.Vergrößern des BildesHausbesitzer sollten das Dach regelmäßig prüfen - denn bei einem Sturm müssen sie im Zweifel nachweisen, dass Schäden nicht auf mangelhafte Pflege des Hauses zurückgehen. (Quelle: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Das Wochenende soll ungemütlich werden. Meteorologen erwarten stürmische Böen und heftige Regenschauer. Für Hausbesitzer und Mieter bedeutet das: Sie sollten mögliche Gefahrenquellen sichern.

Andernfalls haften sie unter Umständen für entstandene Schäden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Alles, was herumfliegen kann, sollte gesichert oder weggeräumt werden. Antennen, Satellitenanlagen oder Solarkollektoren müssen sicher befestigt sein. Und auch das Dach wird besser regelmäßig kontrolliert. Denn bei einem Sturm müssen Eigentümer im Zweifel nachweisen können, dass Schäden nicht auf den mangelhaften Unterhalt des Hauses zurückgehen, befand das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az.: 4 U 97/16).

Ebenfalls wichtig: Bäume im Garten müssen regelmäßig kontrolliert werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes reicht eine Sichtkontrolle zweimal im Jahr (Az.: III ZR 225/2003), erklärt dieStiftung Warentest. Stürzt ein Baum bei einem Sturm trotzdem aufs Haus des Nachbarn, ist der Schaden in der Regel versichert.

Waren bereits Anzeichen für fehlende Standfestigkeit sichtbar, zahlt die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers. War keine Vorschädigung sichtbar, ist für den Schaden am Haus die Gebäudeversicherung des Nachbarn zuständig.

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