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Ruhestand: Irrtümer, die Sie bei der gesetzlichen Rente vermeiden sollten


Anspruch, Höhe, Startzeitpunkt
Sieben Irrtümer zur gesetzlichen Rente


Aktualisiert am 13.03.2024Lesedauer: 3 Min.
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Rentner schaut aus dem Fenster (Symbolbild): Um die gesetzliche Rente ranken sich einige Mythen.Vergrößern des Bildes
Rentner schaut aus dem Fenster (Symbolbild): Um die gesetzliche Rente ranken sich einige Mythen. (Quelle: PIKSEL/getty-images-bilder)

Sie ist Pflicht für alle Arbeitnehmer, doch deshalb wissen noch längst nicht alle genau über die gesetzliche Rente Bescheid. Das sind häufige Irrtümer.

Rentenbeiträge, Entgeltpunkte, Abschläge – wie die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert, weiß längst nicht jeder. Dabei ist die große Mehrheit der Deutschen Teil des Systems. Grund genug, mit einigen der gängigsten Irrtümer aufzuräumen.

1. Die gesetzliche Rente fließt automatisch

Wer das denkt, kann lange warten. Um die gesetzliche Rente beziehen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen. Planen Sie dafür mindestens drei Monate Vorlauf ein.

Den Antrag "R 0100" sowie Erläuterungen und Formulare für die Bescheinigung des Einkommens finden Sie hier auf den Seiten der DRV. Um die gesetzliche Rente zu beantragen, müssen Sie eine Reihe von Unterlagen einreichen – etwa eine Kopie Ihres Personalausweises und Informationen über Ihre Kranken- und Pflegeversicherung. Welche Daten noch nötig sind, lesen Sie hier.

2. Die Rente sinkt immer weiter

Auch das ist nicht richtig. Die staatliche Rentengarantie schützt Sie davor, dass Ihre persönliche Rente von einem Jahr auf das andere sinkt. Lässt es die wirtschaftliche Lage nicht zu, die Rente zu erhöhen, weil die Bruttolöhne gesunken sinkt, ändert sich ihre Höhe nicht.

Stattdessen kommt in den kommenden Jahren der Nachholfaktor zum Tragen: Dabei wird die Senkung, die eigentlich hätte stattfinden müssen, mit einer späteren Erhöhung verrechnet. Die Renten steigen dann also nicht so stark, wie sie es angesichts der Lohnentwicklung hätten tun müssen. Mehr zur Berechnung der Rentenanpassung lesen Sie hier.

Ganz falsch ist die Annahme, dass die Rente sinken könnte, aber nicht. Denn was tatsächlich sinken kann, ist das Rentenniveau. Es zeigt, wie sich die durchschnittliche Rente im Vergleich zum durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers verhält.

Aktuell liegt das Rentenniveau bei 48,1 Prozent (Stand: Februar 2023). Das bedeutet, dass die Durchschnittsrente 48,1 Prozent des Durchschnittseinkommens entspricht. Rückschlüsse darauf, wie hoch Ihre persönliche Rente ausfällt, können Sie daraus nicht ziehen. Mehr zum Rentenniveau lesen Sie hier.

3. Je mehr ich verdiene, desto mehr Rente bekomme ich

Das stimmt grundsätzlich, allerdings ist der Anstieg der Rente gedeckelt. Das liegt an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Geht Ihr Verdienst über diese Grenze hinaus, zahlen Sie für den Teil, der die Grenze übersteigt, keine weiteren Beiträge in die Rentenversicherung.

Dieser Teil des Gehalts zählt also nicht für die Berechnung Ihrer Rentenpunkte – und damit die Höhe Ihrer Rente. Wo die Beitragsbemessungsgrenze aktuell liegt, lesen Sie hier. Und welche Rente dadurch maximal möglich ist, haben wir für Sie in diesem Artikel ausgerechnet.

4. Ich verliere meine Beiträge, wenn ich weniger als fünf Jahre einzahle

Nein. "Menschen, die ihr reguläres Rentenalter erreicht haben, aber insgesamt nur auf eine Beitragszeit von unter fünf Jahren kommen, können sich ihre eingezahlten Beiträge erstatten lassen", erklären die Experten der Zeitschrift "Finanztest". Oft dürfte es aber lohnender sein, fehlende Beitragsjahre mit freiwilligen Zahlungen auszugleichen. Mehr dazu lesen Sie hier.

5. Mit 63 Jahren kann ich abschlagsfrei in Frührente gehen

Falsch. Die Rente mit 63 konnten nur jene Versicherten erhalten, die vor 1953 geboren wurden. Für jeden späteren Geburtsjahrgang wird die Altersgrenze schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Wer 1958 geboren wurde, kann die unter dem Namen "Rente mit 63" bekannt gewordene Frührente beispielsweise erst ab dem 64. Lebensjahr beziehen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um abschlagsfrei früher in Rente zu gehen, lesen Sie hier.

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6. Abschläge fallen weg, sobald ich das Regeleintrittsalter erreicht habe

Nein. Einmal Rentenabschläge, immer Rentenabschläge. Gehen Sie früher in Rente, als es Ihre Regelaltersgrenze vorsieht, ohne auf 45 Beitragsjahre zu kommen, sinkt Ihre Rente dauerhaft. Und zwar für jeden Monat, den Sie vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen, um 0,3 Prozent. Maximal sind bis zu 14,4 Prozent Abschlag möglich – bis zum Lebensende. Welchen weiteren Denkfehler Sie bei der "Rente mit 63" nicht machen sollten, lesen Sie hier.

7. Rentner müssen keine Steuererklärung machen

Auch das stimmt in dieser Grundsätzlichkeit nicht. Rentner müssen nur dann keine Steuererklärung abgeben, wenn sie mit dem steuerpflichtigen Teil ihrer Jahresbruttorente unter dem Grundfreibetrag liegen. 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro. Wie groß der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente ist, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie in Rente gegangen sind.

Wessen Rente beispielsweise 2022 begonnen hat, muss seine Bezüge zu 82 Prozent versteuern. Erst wenn Ihre Rente so hoch ist, dass Sie mit 82 Prozent von ihr über 11.604 Euro kommen würden, wird die Steuererklärung für 2024 fällig. Lesen Sie hier mehr dazu, wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen.

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