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Arbeitszeitbetrug: Was Sie wissen sollten


Rechtslage eindeutig
Arbeitszeitbetrug kann Sie teuer zu stehen kommen

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 22.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Arbeitszeitbetrug: Auch unentschuldigte Fehltage verstoßen gegen Vertragsbedingungen.Vergrößern des BildesArbeitszeitbetrug: Auch unentschuldigte Fehltage verstoßen gegen Vertragsbedingungen. (Quelle: NicoElNino/getty-images-bilder)

Bei einem Arbeitszeitbetrug betrügt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber um die vereinbarte Arbeitszeit. Schlimmstenfalls droht fristlose Kündigung.

Nicht immer ist ein Arbeitszeitbetrug schwerwiegend, doch in jedem Fall wird dabei die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer nicht eingehalten. Kann der Arbeitgeber das nachweisen, droht eine Abmahnung. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer bei wiederholtem Fehlverhalten auch kündigen, denn es handelt sich um eine Straftat seitens des Arbeitnehmers.

Arbeitszeitbetrug als Vertrauensmissbrauch durch den Arbeitnehmer

Begeht ein Arbeitnehmer Arbeitszeitbetrug, ist das ein Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hält die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit vorsätzlich nicht ein. Das kann bereits während der Ausbildung passieren.

Verschiedene Formen von Arbeitszeitbetrug

Zum Arbeitszeitbetrug werden verschiedene Formen des Verstoßes gegen die vertraglichen Regelungen gezählt:

  • Arbeitnehmer kommt zu spät oder geht zu früh.
  • Bei Arbeitszeiterfassung mit der Stempeluhr stempelt der Arbeitnehmer, aber erscheint dann nicht am Arbeitsplatz.
  • Arbeitnehmer kommt an einem oder mehreren Tagen gar nicht zur Arbeit, ohne sich zu entschuldigen.
  • Arbeitnehmer manipuliert die Stempeluhr.
  • Arbeitnehmer überzieht die Pausen oder legt nicht vereinbarte Pausen ein.
  • Arbeitnehmer ist zwar während der vereinbarten Arbeitszeit am Arbeitsplatz anwesend, doch nutzt er die Arbeitszeit für private Angelegenheiten wie Briefe schreiben, Telefonieren oder Surfen im Internet.

Während der Ausbildung liegt ein Arbeitszeitbetrug auch vor, wenn der Auszubildende unentschuldigt nicht in der Berufsschule erscheint.

Abmahnung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer eine Abmahnung mündlich oder schriftlich erteilen, wenn er ihm einen Arbeitszeitbetrug nachweisen kann. Mit der Abmahnung weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf ein konkretes Fehlverhalten hin.

Er kann dem Arbeitnehmer mitteilen, dass er bei wiederholtem Arbeitszeitbetrug die Kündigung erhält. Mit der Abmahnung durch den Arbeitgeber erhält der Mitarbeiter die Chance zur Wiedergutmachung. Die Abmahnung ist eine milde arbeitsrechtliche Maßnahme. Sie wird in der Personalakte vermerkt.

Kündigung bei Arbeitszeitbetrug

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt, wenn der Mitarbeiter wiederholt die vereinbarte Arbeitszeit nicht einhält und bereits abgemahnt wurde. Sie erfolgt auch bei einem schweren Fall von Arbeitszeitbetrug, beispielsweise Manipulation einer Stempeluhr oder unentschuldigtem Fehlen an einem oder mehreren Arbeitstagen.

Eine ordentliche Kündigung, die mit einer Kündigungsfrist verbunden ist, kann der Arbeitgeber bereits aussprechen, wenn der Arbeitnehmer an mehreren Tagen im Monat täglich fünf Minuten zu spät kommt.

Fristlose Kündigung als härteste Maßnahme

Der Arbeitgeber hat das Recht, seinem Mitarbeiter fristlos zu kündigen, wenn ihm durch den Arbeitszeitbetrug ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Betrugsfalls erfolgen. Der Arbeitgeber muss darin den konkreten Fall benennen.

Verwendete Quellen
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