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Geburtstourismus? Argentinien ermittelt wegen Einreise schwangerer Russinnen


Tausende Schwangere reisen ein
Geburtentourismus: Darum wollen Russinnen in Argentinien gebären

Von t-online, dom

Aktualisiert am 13.02.2023Lesedauer: 3 Min.
ESY-024826962Vergrößern des BildesEin schwangere Frau am Flughafen (Symbolbild): Argentinien klagt über eine Einreisewelle schwangerer Russinnen. (Quelle: quintanilla via www.imago-images)
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In Argentinien untersucht die Einwanderungsbehörde gerade zahlreiche Fälle von Geburtentourismus. Aber was ist das überhaupt?

Am Wochenende machte eine Geschichte der argentinischen Tageszeitung "La Nación" die Runde: Sie berichtete, dass im vergangenen Jahr mehr als 5.000 schwangere Russinnen in das südamerikanische Land eingereist seien, um dort ihre Kinder zur Welt zu bringen. Allein am vergangenen Freitag zählte die Einwanderungsbehörde auf dem Flughafen in Buenos Aires 16 russische Frauen mit Babybauch.

Ordentlich einreisen, vor Ort ein Kind gebären – das ist in Argentinien eigentlich total legal. Die Behörde ermittelt aber fieberhaft, weil sie ein kriminelles Netzwerk hinter diesem Geburtentourismus vermutet. "Es gibt Ermittlungen, wer hinter diesen Banden steckt, die Männer und Frauen hierherbringen. Das ist ein Millionengeschäft", sagte die Leiterin der argentinischen Einwanderungsbehörde, Florencia Carignano, der Nachrichtenagentur dpa.

Aber was ist Geburtentourismus überhaupt? Wozu dient er? Und gibt es das auch bei uns in Deutschland? Ein Überblick.

Was ist Geburtentourismus?

Von Geburtentourismus wird gesprochen, wenn Frauen nur deshalb in ein Land einreisen, um dort ihr Kind auf die Welt zu bringen. Sind im Herkunftsland die Lebensbedingungen durch Krieg, Verfolgung oder ökonomische Faktoren feindlich, spricht man auch von Geburtenflucht.

Warum machen Frauen das?

Häufig ist die medizinische Versorgung im Zielland besser und Frauen können davon ausgehen, dass nicht nur die Geburt an sich, sondern auch die Nachsorge nach hohen medizinischen Standards erfolgt.

Der Hauptgrund für viele Frauen ist aber ganz eindeutig, dass ihr Neugeborenes mit der Geburt die örtliche Staatsbürgerschaft erlangt. Im Falle der russischen Frauen, die problemlos ohne Visum nach Argentinien einreisen können, ist der argentinische Reisepass das Objekt der Begierde. Denn in Argentinien gilt das sogenannte Geburtsortprinzip.

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Was ist das Geburtsortprinzip?

Wenn ein Staat allen Kindern, die auf seinem Territorium geboren werden, die Staatsbürgerschaft verleiht, spricht man vom Geburtsortprinzip. Es wird auch Ius Soli oder Ius Terrae genannt (das Recht des Bodens). Es ist dabei völlig egal, welche Staatsbürgerschaft die Eltern besitzen. Ein Kind russischer Eltern ist bei seiner Geburt in Argentinien also automatisch Argentinier.

In welchen Ländern gilt das Geburtsortprinzip noch?

Das Ius Soli wird fast auf dem gesamten amerikanischen Kontinent sowie in den Karibikstaaten praktiziert. Hier eine Liste: Argentinien, Belize, Bolivien, Brasilien, Costa Rica, Chile, Dominica, Ecuador, El Salvador, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Jamaika, Kanada, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago, Uruguay, die USA und Venezuela.

In Afrika gilt das Geburtsortprinzip im Tschad und in Tansania, in Asien in Pakistan und in Ozeanien auf Tuvalu und den Fidschi-Inseln.

Bei uns in Europa erhalten im Vereinigten Königreich geborene Kinder die britische Staatsbürgerschaft, egal woher ihre Eltern kommen. Dazu muss man nur mit der Geburtsbestätigung des Krankenhauses zum Standesamt gehen, eine Geburtsurkunde ausstellen lassen und dann den Pass beantragen.

Was ist so erstrebenswert am argentinischen Pass?

Als Elternteil eines argentinischen Kindes kann man ebenfalls problemlos die argentinische Staatsangehörigkeit beantragen. Und der Pass ist richtig attraktiv: So können argentinische Staatsbürger ohne Visum in mehr als 160 Länder reisen und leicht die Schengen-Zone betreten. Interessant für Russen, denn infolge des Angriffskrieges gegen die Ukraine sind die Einreisebestimmungen in EU-Länder für sie verschärft worden.

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Und was gilt bei uns in Deutschland?

Seit dem Jahr 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip. Allerdings mit der Einschränkung, dass mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss. Außerdem muss dieser Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Das heißt also, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Das Ius Soli besteht also gewissermaßen, ist aber hierzulande doch so kompliziert, dass Geburtentourismus nach Deutschland ein Riegel vorgeschoben ist und der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft ein langer bleibt.

Verwendete Quellen
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