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Angriff auf Syrien | Bundestagsgutachten: Luftschlag war völkerrechtswidrig


Bundestagsgutachten: Luftschlag war völkerrechtswidrig

Von dpa
Aktualisiert am 20.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Ein Forschungszentrums in Barsah war eines der Ziele des Militärschlags. Ein Gutachten des Bundestags hat den Angriff als völkerrechtswidrig beurteilt.Vergrößern des BildesEin Forschungszentrum in Barsah war eines der Ziele des Militärschlags. Ein Gutachten des Bundestags hat den Angriff als völkerrechtswidrig beurteilt. (Quelle: SANA/AP/dpa)
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Ein Bundestagsgutachten bezeichnet den Angriff der USA, Frankreich und Großbritannien in Syrien als völkerrechtswidrig. Die Begründung für den Militärschlag wird darin als "nicht überzeugend" verworfen.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat den von Deutschland unterstützten Militärschlag der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien als völkerrechtswidrig eingestuft. "Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar", heißt es in einem elfseitigen Gutachten, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Nach Auffassung der Bundestagswissenschaftler waren die Voraussetzungen dafür nicht gegeben. Es sei unter anderem fraglich, "ob die Militärschläge wirklich geeignet sind, weiteres Leid zu verhindern, insbesondere mit Blick auf die mutmaßlich künftigen Opfer des Syrien-Konflikts", heißt es in dem Gutachten.

Opposition spricht von "Ohrfeige für die Regierung"

Der Militärschlag war ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrats erfolgt, dem auch das mit der Assad-Regierung verbündete Russland angehört. Deutschland hatte sich nicht militärisch beteiligt, das Vorgehen der drei großen Nato-Verbündeten aber politisch unterstützt und den Angriff als "erforderlich und angemessen" bezeichnet. Eine rechtliche Grundlage dafür hat die Bundesregierung bisher nicht dargelegt. Von den beteiligten Ländern hat nur Großbritannien den Einsatz völkerrechtlich begründet.

Die Linken-Abgeordneten Heike Hänsel und Alexander Neu nannten das Gutachten "eine Ohrfeige für die Bundesregierung". Sie habe einen "gravierenden Völkerrechtsbruch" unterstützt und damit selbst zur Erosion dieses Regelwerkes beigetragen. Die Linken-Politiker kritisierten auch, dass unterschiedliche militärische Interventionen mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen würden. Als Beispiele nannten sie den Kosovokrieg und die Vereinnahmung der ukrainischen Halbinsel Krim durch Russland. "Auf diese Weise wird das Völkerrecht zu einem Diffamierungsinstrument reduziert", kritisieren die beiden Politiker.

Auch das Gutachten geht auf diese Problematik ein. In den völkerrechtlichen Kommentaren zum Militärschlag in Syrien sei darauf hingewiesen worden, dass politische und rechtliche Glaubwürdigkeit davon abhingen, "dass bei der völkerrechtlichen Beurteilung von Militäroperationen nicht mit zweierlei Maß gemessen" werde, heißt es darin.

Verwendete Quellen
  • dpa
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