t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikBundestagswahl 2021

Bundestagswahl 2021: Halbe Million Stimmen ungültig – Experte hat Vermutung


Vorläufige Zahlen
Halbe Million Stimmen ungültig – Experte hat Vermutung


Aktualisiert am 27.09.2021Lesedauer: 3 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Wahl: Am 26. September wurden Stimmen für den 20. Deutschen Bundestag abgegeben.Vergrößern des Bildes
Wahl: Am 26. September wurden Stimmen für den 20. Deutschen Bundestag abgegeben. (Quelle: Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)

Deutschland hat gewählt: Während die Überprüfung der Stimmen noch läuft, zeichnet sich erneut eine hohe Anzahl ungültiger Erst- und Zweitstimmen ab. Wie ist diese zu bewerten?

499.163 – so viele Erststimmen sind nach Angaben des Bundeswahlleiters ungültig gewesen. Ähnlich hoch sah der Wert der Zweitstimmen aus, dort verloren 419.317 Stimmen bei der Bundestagswahl ihre Gültigkeit (Stand: 27.9.2021). Das entspricht rund einem Prozent der insgesamt abgegebenen Stimmen.

In einzelnen Bundesländern sind die Auswirkungen sogar noch deutlicher. Im Saarland und in Mecklenburg-Vorpommern lag der Anteil der ungültigen Stimmen bei rund 1,8 Prozent am höchsten. Auch Berlin verzeichnete mit circa 1,7 Prozent ungültigen Stimmen einen hohen Wert.

Ein Prozent, das klingt zunächst wenig – doch angesichts der äußerst knappen Bundestagswahl hätten diese Stimmen das Wahlergebnis doch beeinflussen können. SPD und Union lieferten sich zum Beispiel ein enges Rennen um Platz eins, nur 1,6 Prozentpunkte trennten die Parteien. Die Linke verpasste die Fünfprozenthürde knapp nur um 0,1 Prozentpunkte.

Warum also sind Hunderttausende Stimmen ungültig?

Ein Sprecher des Bundeswahlleiters vermutet, dass die Unwissenheit der Wähler der entscheidende Grund ist. Erfahrungsgemäß würden einige die Wahlzettel ungewollt falsch ausfüllen. Auf der Webseite des Bundeswahlleiters heißt es dazu, dass ein Stimmzettel ungültig ist, "wenn er den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält."

Das bedeutet: Auf dem Stimmzettel muss eindeutig erkennbar sein, welcher Bewerber die Erst- und Zweitstimme erhalten soll. Zwar ist üblicherweise ein Kreuz dafür vorgesehen, doch auch andere Symbole wie ein Punkt oder Haken können gezählt werden. Sollte das Symbol nicht im dafür vorgesehenen Kreis sein, muss auch dann der Wille eindeutig erkennbar sein.

Ein Kreuz zählt, mehr als zwei aber nicht

Zusatz oder Vorbehalt meint, dass schriftliche Anmerkungen auf dem Stimmzettel für Ungültigkeit sorgen können – auch wenn sie eindeutig sind. Auch Symbole wie Smileys gelten als ungültig, da sie auf verschiedene Weise interpretiert werden könnten. Kennzeichen, die eine politische Weltanschauung repräsentieren oder verfassungsfeindlich sind, werden ebenfalls nicht gezählt.

Während mehr als zwei Kreuze auf dem Stimmzettel zur Ungültigkeit führen, ist es zulässig, nur ein Kreuz bei Erst- oder Zweistimme zu machen. Das erklärt auch, warum weniger Zweit- als Erststimmen ungültig waren. Die Zweitstimme gilt als die wichtigere Stimme, da sie über die Zusammensetzung des Bundestags bestimmt.

Unterschiede zur Wahl im Jahr 2017

Der Sprecher des Bundeswahlleiters sagte t-online, dass sich die Zahl der ungültigen Stimmen im üblichen Rahmen bewegt und im Vergleich zu den vorherigen Abstimmungen nicht groß verändert hat.

Er schätzt den Anteil der Leute, die versuchen, auf dem Zettel ihre politische Meinung darzustellen und damit aus Protest bewusst falsch wählen, eher gering ein. Sie machen für gewöhnlich nur einen geringen Anteil aus. Konkrete Daten dazu fehlen allerdings bislang.

In der Wahlnacht werden übrigens zunächst nur Stimmzettel mit einbezogen, die eindeutig ausgefüllt sind. Strittige Fälle können nochmals zur Untersuchung herangezogen werden. Dort werde versucht, den Wählerwillen zu interpretieren und den Zettel als gültig oder ungültig zu erklären, teilte der Sprecher mit. Bis alle Wahlzettel ausgezählt werden, vermutet er aber nur eine "geringfügige Verschiebung, die niemals mandatsrelevant sein wird".

Insgesamt betrug die Wahlbeteiligung der Bundestagswahl laut vorläufigem Ergebnis 76,6 Prozent. Damit zeichnet sich ein leicht ansteigender Trend seit dem Jahr 2009 ab – dort erreichte die Beteiligung mit 70,8 Prozent einen Negativrekord.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website