Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien Sie haben ihr Recht auf Schutz verwirkt
Die subjektive Sicht zweier Autoren auf ein Thema. Niemand muss diese Meinungen übernehmen, aber sie können zum Nachdenken anregen.
Der Bundeskanzler hat angekündigt, dass Deutschland künftig Straftäter nach Syrien und Afghanistan abschieben will. Ist das eine gute Idee?
Die Diskussion schwelt schon länger. Und am Donnerstag hatte auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) klar Stellung bezogen: "Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder haben hier nichts verloren", sagte der Kanzler im Deutschen Bundestag. Dementsprechend müsse man Straftäter selbst dann abschieben, wenn sie aus Ländern wie Afghanistan oder Syrien stammen.
Seit der Messerattacke von Mannheim, bei der ein 25-jähriger Geflüchteter aus Afghanistan einen Polizisten getötet und weitere Personen verletzt hat, häufen sich in der Politik die Forderungen nach Abschiebungen in beide Länder.
Sollte Deutschland also in Zukunft Straftäter nach Syrien und Afghanistan abschieben können?
Ja, denn sie haben ihr Recht auf Schutz verwirkt
Ja, Menschen, die vor Gewalt, Krieg und Terror in ihren Herkunftsländern fliehen, sollen hierzulande Schutz finden. Das stellt für sie jedoch keinen Freifahrtschein aus. Schutzsuchende müssen sich in Deutschland integrieren. Und sich an die geltenden Gesetze halten. Schaffen sie das nicht, haben sie auch ihr Recht auf Schutz verwirkt.
Olaf Scholz hat daher vollkommen recht, wenn er sagt, dass "Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder hier nichts verloren haben." Die Abschiebung von Straftätern, selbst aus Ländern wie Afghanistan oder Syrien, ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine zwingende Notwendigkeit für die Sicherheit und Ordnung in unserer Gesellschaft.
Sicher, es geht hier um eine winzige Minderheit. Aber gerade diese Minderheit ist verantwortlich dafür, dass auch viele andere Migranten in Verruf geraten. Das darf nicht passieren. Und eine strengere Abschiebepolitik würde da helfen. Straftäter müssen wissen, dass kriminelles Verhalten nicht nur eine Haftstrafe, sondern auch die endgültige Ausweisung aus Deutschland zur Folge haben kann.
Was wäre auch sonst die Konsequenz? Schwerstkriminelle, die eine potenzielle Gefahr für die Sicherheit unseres Landes darstellen, trotzdem in Deutschland zu belassen? Sie auf Kosten der Steuerzahler in ein Gefängnis zu stecken? Dort, wo sie ihr extremistisches Gedankengut womöglich noch an andere weitergeben können?
Es ist schlichtweg unverantwortlich, Menschen, die bereits bewiesen haben, dass sie unsere Gesetze missachten, die Gelegenheit zu geben, in Deutschland zu bleiben. Scholz sollte daher auf seine Worte auch Taten folgen lassen und Kriminelle und Gefährder konsequent abschieben. Auch nach Syrien oder Afghanistan.
Nein, ein solches Vorgehen ist weder umsetzbar noch gerecht
Es besteht kein Zweifel daran, dass die Messerattacke von Mannheim abscheulich war und der Täter nach deutschem Gesetz verurteilt werden muss. Doch der Fall Mannheim kann nicht der Beleg dafür sein, dass Deutschland künftig Straftäter nach Afghanistan oder Syrien abschieben sollte.
Die Forderung ist natürlich naheliegend und kommt gerade kurz vor einer Wahl gut an: Was haben schon mutmaßliche Islamisten in unserer Gesellschaft zu suchen? Wer allerdings wie Bundeskanzler Olaf Scholz und zahlreiche weitere Politiker solche Abschiebungen fordert, sollte auch genau erklären, wie er sich das praktisch vorstellt.
Mit Afghanistan unterhält Deutschland seit der Machtergreifung der Taliban keine diplomatischen Beziehungen. Der damalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) verhängte 2021 zu Recht einen Abschiebestopp, da das Land keinen rechtsstaatlichen Prinzipien mehr folgt. Erst vor drei Tagen wurden dort 63 Straftäter öffentlich ausgepeitscht. Ein ähnlich gescheiterter Staat ist auch Syrien, wo der Machthaber Baschar al-Assad noch immer einen Krieg gegen das eigene Volk führt und seine Bürger brutal foltern und umbringen lässt. Wer in diese Länder abschieben will, muss sich also mit Kriegsverbrechern und Fundamentalisten erst einmal an einen Tisch setzen – und vermutlich auch sehr tief dafür in die Tasche greifen.
Im Extremfall kann eine Abschiebung in diese Länder ein Todesurteil sein – oder vielleicht werden Islamisten in beiden Ländern sogar noch für ihre Taten gefeiert und kommen völlig straffrei davon? Beides lässt sich nicht ausschließen, ist aber gleichermaßen inakzeptabel. Eine Verurteilung vor einem ordentlichen deutschen Gericht wäre stattdessen die sinnvollere und vor allem gerechtere Maßnahme.
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