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Bundesrat: Familiennachzug bleibt bis Ende Juli begrenzt


Migration
Familiennachzug bleibt bis Ende Juli begrenzt

Von dpa
Aktualisiert am 02.03.2018Lesedauer: 3 Min.
Syrische Flüchtlinge erreichen das Grenzdurchgangslager Friedland in Niedersachsen.Vergrößern des Bildes
Syrische Flüchtlinge erreichen das Grenzdurchgangslager Friedland in Niedersachsen. (Quelle: Swen Pförtner./dpa)

Berlin (dpa) - Die weitere Aussetzung des Familiennachzugs kommt. Die von Union und SPD im Bundestag beschlossene Neuregelung passierte an diesem Freitag in Berlin den Bundesrat.

Daneben brachten die Länder vor allem Initiativen erneut auf den Weg, die vom Bundestag in der Vergangenheit nicht aufgegriffen wurden. Hier muss der Bundestag nun entscheiden, wann er sich damit befasst:

FAMILIENNACHZUG: Für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt er bis Ende Juli ausgesetzt. Ab 1. August soll einer begrenzten Zahl von bis zu 1000 Familienangehörigen pro Monat der Nachzug wieder erlaubt werden. Schleswig-Holstein hatte für einen vorläufigen Stopp des Vorhabens und Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat keine Mehrheit erreicht. Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte dürfen seit März 2016 bis Mitte März 2018 keine Angehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Nun bleibt den Betroffenen, unter ihnen vielen Syrern, dies auch für viereinhalb weitere Monate komplett verwehrt.

SCHWEINEPEST: Der Weg für stärkere Vorkehrungen gegen eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland ist frei. Der Bundesrat stimmte einer vom Kabinett beschlossenen Verordnung am Freitag mit einigen Änderungen zu. Um im Fall eines Ausbruchs der Tierseuche schnell reagieren zu können, werden damit EU-Vorschriften etwa zur Desinfektion von Viehtransportern umgesetzt. Zur Vorbeugung weiter erleichtert werden soll auch die Jagd auf Wildschweine, die den Erreger tragen können. Dafür werden Schonzeiten aufgehoben.

GAFFER-VIDEOS: Sensationsgierigem Fotografieren und Filmen von Todesopfern bei Unfällen soll Einhalt geboten werden. Zur Abschreckung soll es unter Strafe gestellt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde erneut in den Bundestag eingebracht. Demnach sollen auch Aufnahmen von Toten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Bisher ist dies nur für lebende Menschen geregelt.

HACKERANGRIFFE: Computer und IT-Systeme sollen in Deutschland besser vor Hackerangriffen geschützt werden. Einen entsprechenden hessischen Gesetzesantrag brachte der Bundesrat erneut in den Bundestag ein. "Digitaler Hausfriedensbruch" soll damit künftig auf Grundlage eines eigenen Straftatbestands mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden.

WAFFENRECHT: Extremisten sollen nach einem wieder ins Parlament eingebrachten Länderantrag deutlich schwerer legal an Waffen kommen können. Waffenbehörden sollen vor der Erteilung eines Waffenscheins demnach auch Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden abfragen, nicht nur vom Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und der örtlichen Polizei.

FLIEGERBOMBEN: Angesichts Zehntausender noch immer unentdeckter Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg fordern die Länder die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten durch den Bund. Der Bundesrat brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf erneut in den Bundestag ein. Der Bund erstattet den Ländern bisher nur die Kosten für die Beseitigung ehemals "reichseigener" Kampfmittel.

JOBCENTER: Der Bund soll laut einer Länder-Entschließung den Jobcentern mehr Geld zur Bewältigung ihrer Aufgaben und für Personal zur Verfügung stellen. Seit Jahren seien mehr als 90 Prozent der Jobcenter gezwungen, Mittel von der eigentlichen Vermittlung von Arbeitslosen umzuschichten, da sie anders ihre Verwaltungskosten nicht decken könnten.

ASYLVERFAHREN: Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen fordern schnellere Asylverfahren bei den Gerichten. Bei den Verwaltungsgerichten seien 324 000 Verfahren anhängig. Nun sollen nach dem Willen der Antragsteller zahlreiche Rechts- und Tatsachenfragen durch Grundsatzentscheidungen der Oberverwaltungsgerichte geklärt werden. Die Verwaltungsgerichte der ersten Instanz sollen sich dann darauf berufen können. Der Gesetzesantrag wird nun weiter beraten.

PROPAGANDA-TOURISMUS: Wer volksverhetzende Inhalte, die in Deutschland verboten sind, vom Ausland aus ins Internet stellt, soll sich künftig strafbar machen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, den die Länder vor zwei Jahren schon einmal in den Bundestag eingebracht hatten, wird erneut eingebracht.

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