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Wie die Sprache der Finanzämter verständlicher werden soll


Initiative in Finanzämtern
Finanzminister wollen Behörden-Kauderwelsch abschaffen

22.05.2018Lesedauer: 2 Min.
Vordruck zur Einkommensteuererklärung: Bei ihrer Jahreskonferenz am 24. und 25. Mai wollen die Finanzminister der Länder auch über "bürgerfreundliche" Sprache beraten (Symbolfoto).Vergrößern des BildesVordruck zur Einkommensteuererklärung: Bei ihrer Jahreskonferenz am 24. und 25. Mai wollen die Finanzminister der Länder auch über "bürgerfreundliche" Sprache beraten (Symbolfoto). (Quelle: Schöning/imago-images-bilder)
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"Anhörung", "Vorläufigkeitsvermerk" oder "Vorbehalt der Nachprüfung": Die Sprache der Finanzämter stellt viele Menschen vor ein Rätsel. Die Finanzminister der Länder wollen dies nun ändern.

Am Finanzamt Hannover-Mitte hat sich schon kurz nach 9 Uhr eine kleine Schlange von Besuchern gebildet. Im Foyer liegen Formulare für Steuererklärungen und Broschüren. Doch kommen die Bürger mit den Anleitungen zurecht?

Eine Stunde lang hat Sigrid Hasemann zu Hause über ihrem Antrag für die Riester-Rente gebrütet. "Da habe ich nicht durchgeblickt", sagt die 65-jährige Sozialarbeiterin. Nun sucht sie Hilfe bei einem Sachbearbeiter. Anderen geht es ähnlich. "Wenn man erst studiert haben muss, um etwas lesen oder formulieren zu können, ist das nicht richtig!", schimpft ein 64-jähriger Rentner.

Vordrucke sollen lesbarer werden

Die Finanzminister der Länder wollen das ändern. Bei ihrer Jahreskonferenz am 24. und 25. Mai in Goslar steht auf Initiative Nordrhein-Westfalens auch das Thema "Bürgerfreundliche Sprache in der Finanzverwaltung" auf der Agenda. In dem Bundesland seien in den vergangenen Monaten bereits 600 Vordrucke überarbeitet worden, um sie lesbarer und übersichtlicher zu machen, sagt NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU). Das Land hat auch die Federführung bei der Ausarbeitung fachlicher Vorgaben für eine geplante Neugestaltung der Einkommensteuerbescheide, die bis 2019 abgeschlossen sein soll.

In den Veröffentlichungen der Behörden gibt es noch viel zu tun. Zwar kommen Broschüren und Internetauftritte mitunter schon modern daher. Doch bei den Inhalten hapert es meist. "Häufig legt eine Behörde Wert auf einen modernen Internetauftritt. Aber es gibt niemanden, der streng darauf schaut, wie es mit den sprachlichen Inhalten aussieht", bemängelt die Sprachwissenschaftlerin Michaela Blaha. Sie beschäftigt sich im Auftrag der Ruhruniversität Bochum mit Behördensprache.

Das Selbstverständnis der deutschen Verwaltung

Blaha macht dafür auch das historisch gewachsene Selbstverständnis der deutschen Verwaltung verantwortlich. "Da sitzt noch bei vielen in den Köpfen: Wenn wir hoheitliche Aufgaben erfüllen, müssen wir dies mit der Sprache ausdrücken."

Ähnliche Beobachtungen hat der Bund der Steuerzahler gemacht. "Es gibt immer wieder Bemühungen um eine verständlichere Sprache, aber in der Praxis klappt das leider nicht so leicht", sagt Isabel Klocke, Leiterin der Steuerabteilung. Die Finanzverwaltung wolle rechtssicher arbeiten und schreibe den Gesetzestext einfach ab.

"Stellungnahme" statt "Anhörung"

In einer Broschüre macht der Steuerzahlerbund Vorschläge zur Vereinfachung. So seien viele Bürger verunsichert, wenn das Finanzamt "Anhörung" statt "Stellungnahme" schreibe, weil sie "Anhörung" innerlich mit dem Wort "Verhör" verbinden. Auch könnte es statt "Fälligkeit" einfach "Zahlungszeitpunkt" heißen, statt dem "Vorbehalt der Nachprüfung" wäre die Erläuterung "eine spätere Überprüfung des Steuerbescheids ist möglich" verständlicher.

Die Finanzverwaltung sollte in die Steuerbescheide Erklärungstexte einbauen, daneben könnte dann der Paragraf zitiert werden, schlägt Klocke vor. Längerfristig müsse der Gesetzgeber auch die Steuergesetze verständlich für die Bürger schreiben.

Vorbild Schweden

Sprachwissenschaftlerin Blaha verweist auf Schweden, wo auf Regierungsebene ein Stab mit mehreren Hundert Leuten Behördenangestellten beim verständlichen Formulieren hilft. In der Folge weiche in Schweden die Behördensprache kaum noch von der Standardsprache ab.

Dass dies auch in Deutschland geht, zeigt ein Informationsblatt des Bundesfinanzministeriums aus der Serie "Einfach erklärt" zum Thema Steuerprogression. "Das bedeutet, wer mehr verdient, muss auch einen größeren Teil seines Einkommens als Steuer abgeben", heißt es dort. Und auch der Rest der interaktiven Broschüre ist einleuchtend formuliert.

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