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Laschet fordert Lockerung der Quarantänepflicht – Kritik von Röttgen


Konflikt um Grenzöffnung für EU-Reisende
Laschet fordert Lockerung der Quarantänepflicht

Von dpa
Aktualisiert am 12.05.2020Lesedauer: 3 Min.
Coronavirus - BochumVergrößern des BildesArmin Laschet (CDU): Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen fordert x (Quelle: Bernd Thissen/dpa-bilder)
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Wann werden die deutschen Grenzen wieder geöffnet? Diese Woche soll das weitere Vorgehen festgelegt werden. NRW-Ministerpräsident Laschet geht das nicht schnell genug. Kritik kommt von seinem Konkurrenten um den CDU-Vorsitz.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) dringt auf eine weitere Lockerung der staatlichen Auflagen zur Eindämmung des Coronavirus. In der "Rheinischen Post" plädierte er dafür, die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus den europäischen Ländern zu lockern. Zur Begründung verwies er auf das Ende des Lockdowns in Frankreich, wo die Menschen seit Montag wieder deutlich mehr Freiheiten haben. Zugleich bekräftigte er seine Forderung nach einer raschen Öffnung der deutschen Grenzen.

Jeder, der aus dem Ausland nach Deutschland einreist, muss sich derzeit für zwei Wochen in Quarantäne begeben. Für Menschen, die mit einer Ausnahmegenehmigung einreisen – also etwa für Berufspendler – gilt diese Pflicht allerdings nicht. Frankreich hatte am Montag seine strengen Ausgangsbeschränkungen gelockert. Die Bewegungsfreiheit bleibt aber eingeschränkt. Wer sich mehr als 100 Kilometer von seinem Wohnort fortbewegen möchte, braucht einen triftigen Grund.

Röttgen: Befürchte wieder Rückschläge

Der CDU-Politiker Norbert Röttgen, wie Laschet Kandidat für den CDU-Vorsitz, kritisierte eine zu große Sorglosigkeit in Deutschland. "Durch die verfrühten Lockerungen werden die Menschen zu Verhaltensweisen ermuntert, die angesichts der Entwicklung der Pandemie nicht gerechtfertigt sind. Wenn sich das so weiter entwickelt, sind wieder Rückschläge zu befürchten – mit immensen gesundheitlichen, wirtschaftlichen und psychologischen Folgen", sagte er der "Passauer Neuen Presse".

Laschet war einer der ersten Spitzenpolitiker in Deutschland, der offensiv ein Ende der harten Einschränkungen gefordert hatte. Mit Blick auf die Lockerungen in Frankreich dringt er nun – ebenso wie der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und seine rheinland-pfälzische Kollegin Malu Dreyer (SPD) – auf eine schnelle Öffnung der Grenzen zu den Nachbarstaaten.

Es schmerze ihn seit Wochen, dass die Europa-Brücke zwischen Kehl und Straßburg gesperrt sei, sagte Laschet der "Rheinischen Post". "Dass Sie ausgerechnet nicht nach Schengen über die Mosel dürfen und dort die Fahnen auf halbmast wehen, ist ebenfalls schmerzhaft."

Röttgen empfahl dagegen einen Blick in die Nachbarländer: "Dort bestehen noch immer hohe Infektionszahlen. Wenn die Bundesregierung und die EU-Kommission darauf basierend weiterhin zum Verzicht auf Reisen anhalten, sehe ich keinen Grund, dass wir uns mehr Freizügigkeit erlauben können", sagte er.

Seehofer: Kontrollen zunächst bis zum 15. Mai

Am Montag hatte sich auch das CDU-Präsidium für eine zügige Öffnung der Grenzen zu den Nachbarländern ausgesprochen – unter Beibehalten der Sicherheitsstandards. Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zuletzt erklärt, es bestehe Einvernehmen in der Bundesregierung, die Kontrollen zunächst bis zum 15. Mai fortzusetzen. Im Laufe der Woche soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht setzte am Montagabend die generelle Quarantänepflicht für Einreisende aus dem Ausland außer Vollzug. Die Richter gaben damit dem Eilantrag des Eigentümers eines Ferienhauses in Schweden statt. Konkret bemängelten sie einen Paragrafen der niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen.

Das Infektionsschutzgesetz lasse eine Regelung durch Rechtsverordnung nur zu, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlägen, argumentierten sie. Das Gesetz sehe Quarantäne nur für bestimmte Personen vor – etwa Kranke oder Krankheitsverdächtige. Im Hinblick auf die weltweiten Fallzahlen könne aber auch bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer ein aus dem Ausland Einreisender nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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