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Kinder bei Corona-Infektion von Eltern isolieren? – Behörden dementieren


Ärger wegen Briefen an Familien
Kinder bei Corona-Infektion isolieren? – Behörden dementieren

Von dpa, aj

Aktualisiert am 07.08.2020Lesedauer: 2 Min.
Ein leerer Spielplatz (Symbolbild): Mehrere Behördenschreiben zur häuslichen Quarantäne von Kindern haben Eltern empört.Vergrößern des BildesEin leerer Spielplatz (Symbolbild): Mehrere Behördenschreiben zur häuslichen Quarantäne von Kindern haben Eltern empört. (Quelle: imago images)
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Mehrere Schreiben haben Eltern in Sorge versetzt. In den Briefen wird davon gesprochen, dass Kinder im Falle einer Infektion von Familien getrennt werden müssten. Die Behörden weisen dies nun zurück.

In Baden-Württemberg und Hessen befürchten Eltern, dass ihre Kinder im Falle einer Corona-Infektion von ihnen getrennt werden könnten. Hintergrund ist unter anderem ein Fall in Bruchsal im Landkreis Karlsruhe. Nachdem dort an einer Grundschule eine Lehrerin positiv auf das Coronavirus getestet wurde, wurden im Juli zwei Klassen nach Hause geschickt – begleitet von einer Information der Stadt, in der bei Nichteinhaltung der "Isolation in sog. häuslicher Quarantäne" mit einer zwangsweisen Unterbringung des Kindes in einer geschlossenen Einrichtung gedroht wird.

Die Stadt Bruchsal bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Behördenschreiben, betonte aber: "Wir sind nur das ausführende Ordnungsamt. Der Inhalt des Textes kam von der zuständigen Gesundheitsbehörde im Landratsamt." Die Karlsruher Behörde verteidigte auf Anfrage die aufgeführten Vorgaben, machte aber zugleich klar: "An eine Trennung des Kindes von den Eltern ist hier überhaupt nicht gedacht!"

Kritik an Quarantäne-Vorgaben in Offenbach

Einen ähnlichen Vorgang gab es im Kreis Offenbach. Dieser hat Kritik an seinen Quarantäne-Vorgaben für Kinder mit einem Verdacht auf eine Corona-Infektion zurückgewiesen. Nach Medienberichten sollen Gesundheitsämter, darunter auch das im Kreis Offenbach, Eltern auffordern, Kinder mit einer Infektion getrennt von der Familie zu isolieren. Der Kreis wies dies am Donnerstag zurück und verwies auf eine Mitteilung von Ende Juli.

Dort heißt es, die Kernaufgabe sei es, eine Ausbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern. Der Gesetzgeber mache hier keinen Unterschied beim Alter. Dies müsse allerdings auch in Einklang mit der Lebenswirklichkeit der Betroffenen gebracht werden. "Es geht also keineswegs darum, (Klein)Kinder von ihren Eltern und Geschwistern einfach komplett zu trennen, sondern – wo möglich und vertretbar – Alternativen im täglichen Umgang miteinander zu finden."

Ministerium in NRW: Suchen nach lebensnahen Lösungen

Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen beruhigte Eltern derweil, dass im Falle von Corona-Verdachtsfällen ihrer Kinder kein Kindesentzug drohe. "In NRW drohen Gesundheitsämter nicht mit der Inobhutnahme von Kindern und ordnen auch nicht die Isolation von Kindern getrennt von der Familie in häuslicher Quarantäne an", sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag der "Neuen Westfälischen".

"Mir ist kein Fall bekannt." Er ergänzte: "Wenn in NRW aufgrund eines Corona-Verdachtsfalls ein Kind in Quarantäne muss, suchen die Gesundheitsämter immer nach lebensnahen Lösungen, die den Gesundheitsschutz gewährleisten. Wie zum Beispiel, dass ein Elternteil ebenfalls mit in Quarantäne geht."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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