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Schleswig-Holstein: Gericht lehnt Eilantrag gegen Beherbergungsverbot ab


Schleswig-Holstein
Gericht lehnt Eilantrag gegen Beherbergungsverbot ab

Von dpa
16.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Ein Schild "Hotel" (Symbolbild): Zum umstrittenen Beherbergungsverbot hat es ein neues Gerichtsurteil gegebenVergrößern des BildesEin Schild "Hotel" (Symbolbild): Zum umstrittenen Beherbergungsverbot hat es ein neues Gerichtsurteil gegeben. (Quelle: Roberto Pfeil/dpa//dpa-bilder)
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Zum Beherbergungsverbot gibt es ein weiteres Urteil. Die Verwaltungsrichter in Schleswig-Holstein weichen von der Auffassung ihrer Kollegen ab – und haben das Verbot nicht gekippt.

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland abgelehnt. Eine Familie aus dem Kreis Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen), die ab Freitag auf Sylt Urlaub machen wollte, hatte den Antrag gestellt, wie das Gericht am Donnerstagabend mitteilte.

Würde der Vollzug des Beherbergungsverbotes jetzt ausgesetzt, könnten Menschen aus inländischen Risikogebieten zu touristischen Zwecken unkontrolliert nach Schleswig-Holstein kommen, hieß es in der Begründung der Richter. In Anbetracht der am Donnerstag veröffentlichten Zahlen über den Anstieg der Neuinfektionen könne dies zu Gefährdungen für das öffentliche Gesundheitswesen führen, "zumal eine Weiterverbreitung des Coronavirus oft unentdeckt und schwer kontrollierbar erfolge."

Das Beherbergungsverbot war bei den Beratungen der Ministerpräsidenten im Kanzleramt am Mittwoch am umstrittensten, Länder wie Nordrhein-Westfalen und Thüringen setzen es gar nicht um. Bund und Länder fanden denn auch keine Einigung und vertagten das Thema erst einmal bis zum 8. November. Am Donnerstag kippten Gerichte in Baden-Württemberg und Niedersachsen die jeweiligen Verbote. Sachsen und das Saarland strichen die Regel.

Gericht: Interesse der Gesamtbevölkerung überwiegt

Die Richter in Schleswig betonten, angesichts des bundesweit rasanten Anstiegs der Infektionen sei die Landesregierung nicht gehalten, zu warten, bis sich die Situation in Schleswig-Holstein in ähnlicher Weise entwickele wie in den inländischen Risikogebieten. Bei einer Gesamtbetrachtung überwiege das Interesse der Gesamtbevölkerung am Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus gegenüber den Interessen der antragstellenden Familie an einer touristischen Reise. Denn diese habe es in der Hand, durch einen negativen Corona-Test den Urlaub auf Sylt "zeitnah zu realisieren". Der Testung sei finanziell zumutbar, so die Richter des 3. Senats.

Sie entschieden auch, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, auf dem Gelände von Schulen und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes vorerst Bestand hat. Antragstellerin war eine Schülerin der Sekundarstufe I, die geltend machte, dass die in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmen von der Maskenpflicht zu streng seien. Der 3. Senat wies darauf hin, dass die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht "unterhalb der Schwelle einer Schulschließung als Maßnahme" liege. Dass es bei Kindern und Jugendlichen durch das mehrstündige Tragen einer Alltagsmaske zu gravierenden körperlichen Einschränkungen komme, sei medizinisch nicht belegt.

Söder: Beherbergungsverbot wird Stück für Stück auslaufen

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ist unterdessen auch auf Distanz zu dem Beherbergungsverbot gegangen. Die Einschränkungen für Reisende aus Gegenden mit besonders hohen Infektionszahlen seien im Kampf gegen die Seuche "in der Tat nicht das Wichtige. Das wird jetzt auch Stück für Stück auslaufen", sagte der CSU-Chef am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung "Markus Lanz". Das liege auch daran, dass Gerichte die Verbote teilweise kassieren. Söder sagte mit Blick auf Bayern: "Auch bei uns wird das so sein, dass wir das Stück für Stück auslaufen lassen" – Voraussetzung sei aber, dass die Menschen sich an die neuen, strengeren Kontaktbeschränkungen hielten.

Am Donnerstag hatte die bayerische Regierung beschlossen, dass das Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots bis auf Weiteres in Kraft bleiben soll. Es solle aber bis nach den Herbstferien regelmäßig überprüft werden. Bisher dürften Touristen aus Gegenden mit besonders hohen Corona-Zahlen nur in ein Hotel, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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