Kampf gegen Corona Merkel verteidigt Bundesnotbremse: "Wir alle müssen helfen"

Bundestag und Bundesrat haben Merkels Corona-Notbremse beschlossen. Nun verteidigt die Kanzlerin noch einmal ihren Kurs
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die am Samstag in Kraft getretene bundesweite Corona-Notbremse als "dringend nötig" verteidigt. Von Ärzten und Pflegepersonal kämen "wahre Hilferufe", sagte Merkel am Samstag. "Diese Menschen gehen für uns alle tagtäglich an ihre Grenzen, um das Leben von Corona-Patienten zu retten."
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Alleine könnten sie das jedoch trotz "aufopferungsvollstem Einsatz" nicht schaffen, fügte Merkel in ihrer wöchentlichen Videobotschaft hinzu. "Wir –der Staat, die Gesellschaft, die Bürgerinnen und Bürger – wir alle müssen helfen." Das neue Gesetz und die darin festgelegte Bundesnotbremse sei dabei "nicht die einzige, aber eine überaus wichtige Antwort auf diese Hilferufe", sagte die Kanzlerin. "Es dient dem Ziel, die dritte Welle der Pandemie zuerst zu bremsen, dann zu stoppen und schließlich umzukehren."
Infektionsschutzgesetz: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, werden dort künftig bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen. Am Freitag, 23. April 2021, ist die Neuregelung in Kraft getreten. Dazu zählen Kontaktbeschränkungen innen und draußen, Ausnahmen bei Öffnung von körpernahen Dienstleistungen, eingeschränkte Sport- und Freizeitmöglichkeiten sowie Ausgangssperren.
Kanzlerin will kein Risiko eingehen
Dies ermögliche es wiederum, in eine Situation zu kommen, sich Lockerungen zuzutrauen, "ohne sofort wieder das Risiko sprunghaft steigender Infektionszahlen einzugehen", erklärte Merkel. Zugleich bezeichnete sie die durch die Notbremse vorgesehenen Maßnahmen als "hart".
Aber kein Land, das es geschafft habe, die dritte Welle der Pandemie zu brechen, habe dies ohne harte Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen erreicht. "So sehr man sich wünschen würde, es gäbe weniger belastende Wege, die dritte Welle zu brechen und umzukehren – es gibt sie nicht", sagte Merkel.
Gegen die Änderung im Infektionsschutzgesetz war am Donnerstag eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. Auch zahlreiche Politiker kritisierten den Vorstoß in der Pandemie-Bekämpfung. Mehr dazu lesen Sie hier.
In zahlreichen Städten und Landkreisen greift seit Samstag die Corona-Notbremse des Bundes. In Gebieten, wo die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag über dem Wert von 100 lag, gilt zwischen 0 und 5 Uhr eine Ausgangssperre, wobei gewichtige Gründe wie etwa die Pflege von Angehörigen, die Versorgung von Tieren, Notfälle oder berufliche Notwendigkeiten Ausnahmen bilden.
- Nachrichtenagenturen AFP und dpa