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Schwesig verzweifelt an Corona-Notbremse: Erste Klage in Karlsruhe eingereicht


Kritik auch aus Politik
Klage gegen Notbremse bei Verfassungsgericht eingereicht

Von rtr, dpa, lw

Aktualisiert am 22.04.2021Lesedauer: 4 Min.
Manuela Schwesig: Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin zweifelt an der Bundes-Notbremse.Vergrößern des BildesManuela Schwesig: Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin zweifelt an der Bundes-Notbremse. (Quelle: BildFunkMV/imago-images-bilder)
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Kaum hat der Bundestag die Bundesnotbremse beschlossen, hagelt es Kritik für die Entscheidung. Auch eine Klage gegen den Beschluss gibt es bereits.

Noch bevor die Politik das neue Infektionsschutzgesetz überhaupt beschlossen hat, ist schon der erste Eilantrag dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Welche Erfolgsaussichten das haben kann, vermochte ein Sprecher in Karlsruhe am Donnerstag aber nicht zu sagen. Der Bundestag hat der Novellierung samt einer Bundes-Notbremse für Corona-Hotspots schon zugestimmt, der Bundesrat wollte am Donnerstag entscheiden. Er könnte Einspruch einlegen und damit Nachverhandlungen notwendig machen. Danach muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, zuletzt muss es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Rechtsanwalt Claus Pinkerneil mit Kanzleien in Berlin und München teilte mit, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Ihm gehe es vor allem darum, dass das Gesetz die Maßnahmen weitestgehend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrolle entziehe, dass der Inzidenzwert als alleiniger Maßstab ungeeignet sei und dass insbesondere Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig seien. Pinkerneil sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass er die Verfassungsbeschwerde absichtlich schon vor der Entscheidung des Bundesrats eingelegt habe. Das Verfassungsgericht könnte die Unterzeichnung durch Steinmeier stoppen wie etwa Ende März beim EU-Wiederaufbaufonds geschehen.

Weitere Beschwerden in Vorbereitung

Er bereite aber schon weitere Verfassungsbeschwerden unter anderem für Gastronomen vor für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt. Ob es sich bei dem in Karlsruhe eingegangenen Antrag um jenen Pinkerneils handelt, konnte der Gerichtssprecher zunächst nicht sagen. Auch die Freien Wähler und FDP-Bundestagsabgeordnete hatten Klagen gegen das neue Infektionsschutzgesetz angekündigt.

Nach dem Beschluss der Bundesnotbremse im Bundestag kamen viele kritische Stimmen auf. So etwa aus Thüringen: "Diese Bundesnotbremse hätten wir uns sparen können, wenn wir seit Februar in der Ministerpräsidentenkonferenz einen bundeseinheitlichen Stufenplan verabredet hätten", sagt Ministerpräsident Bodo Ramelow dem MDR. Der Linke-Politiker kritisiert vor allem, dass im Gesetz so wenige Möglichkeiten der Betätigung im Freien gegeben seien. "Wir wollen doch, dass die Menschen wieder rauskommen."

Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, will das überarbeitete Infektionsschutzgesetz im Bundesrat nicht ausbremsen, kritisierte es aber als unzureichend. Kein Land wolle sich nachsagen lassen, das Gesetz zu blockieren, sagt die SPD-Politikerin im ZDF. "Aber dieses Bundesgesetz hält nicht, was es verspricht."

"Dieses Gesetz wird uns nicht in den Infektionszahlen runterbringen"

Die Notbremse bleibe weit hinter den Regeln zurück, die in der Ministerpräsidentenkonferenz verabredet worden seien. Es seien nun höhere Inzidenzen erlaubt als etwa in Mecklenburg-Vorpommern. "Dieses Gesetz hat einen schweren Konstruktionsfehler. Dieses Gesetz wird uns nicht in den Infektionszahlen runterbringen", betont Schwesig. Daher werde sie in ihrem Land bei den strengeren Regeln bleiben.

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Bundesratspräsident Reiner Haseloff (CDU) hat die Kompetenzverlagerung in der Pandemiebekämpfung auf den Bund durch das Infektionsschutzgesetz scharf kritisiert. "Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland", sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt am Donnerstag in der Sondersitzung des Bundesrats. Die Länderkammer berate ein Gesetz, "dessen Entstehung, Ausgestaltung und Ergebnis unbefriedigend sind". Zwar seien bei den Beratungen im Bundestag noch Korrekturen vorgenommen worden. "Doch drängt sich nunmehr noch deutlicher die Frage auf, worin der Mehrwert dieses Gesetzes für die Menschen in Deutschland liegt gegenüber der im vergangenen Jahr im Grundsatz bewährten Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen."

Berlins Regierungschef Michael Müller bezeichnete das Gesetz als "eine Ergänzung - vielleicht eine wichtige Ergänzung unseres eigenen Handelns, ein Baustein mehr, nicht mehr und nicht weniger als ein Baustein". Der SPD-Politiker betonte: "Und im übrigen bleibt die Ministerpräsidentenkonferenz wichtig."

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther sieht durch die bundesweite Corona-Notbremse Probleme für sein Bundesland, das bisher ebenfalls strengere Vorgaben hatte. "Die Notbremse (...) führt bei uns dazu, dass wir uns jetzt Gedanken darüber machen, schärfere Regelungen anzupassen", sagte der CDU-Politiker am Donnerstag im Deutschlandfunk. "Beispielsweise, dass in Schulen jetzt bis 165 geöffnet werden soll, haben wir bei uns bisher deutlich strenger geregelt – über 100 –, auch im Einzelhandel haben wir andere Regelungen (...), die bisher strenger waren."

"Wir stellen uns nicht in den Weg, aber werden im Bundesrat deutlich machen, dass wir uns in einigen Bereichen andere Regelungen gewünscht hätten", so Günther. Schleswig-Holstein hatte am Donnerstag mit 70,9 die niedrigste Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland.

Sachsen-Anhalt will keinen Einspruch erheben

Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, kritisiert das überarbeitete Infektionsschutzgesetz ebenfalls. Es werde etwas pauschal von Berlin aus geregelt, wohingegen flexibles und angemessenes Handeln vor Ort angezeigt sei, sagt der CDU-Politiker im ZDF. "Uns stört unter anderem, dass der Bundesgesetzgeber sich jetzt an die Stelle der Länder und Landkreise stellen will, die im Vollzug des Bundesinfektionsschutzgesetzes Hand in Hand zusammenarbeiten."

Der Inzidenzwert 100 allein sage nichts aus, und lasse die Situation der Krankenhäuser vor Ort unberücksichtigt wie auch die Reproduktionszahl. "Wir gucken schon viel früher hin, spätestens ab 50." Es werde zudem so getan, als gehe es erst jetzt um den Schutz des Lebens und die Verhinderung von Todesfällen. "Das ist eine Diskreditierung der Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern. Das ist geradezu unverschämt", betont Sager.

Sachsen-Anhalt will das Infektionsschutzgesetz mit der umstrittenen Bundesnotbremse am Donnerstag im Bundesrat passieren lassen. "Die Landesregierung wird voraussichtlich keinen Einspruch erheben", teilte Regierungssprecher Matthias Schuppe mit. Darauf hatte sich das Kabinett am Mittwoch verständigt, nachdem der Bundestag den Gesetzentwurf gegen die dritte Corona-Welle beschlossen hatte.

Vorschriften können frühestens ab Samstag greifen

Mit der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 und weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten näher. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.

Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag noch den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch verkündet werden. Die Maßnahmen sind bis 30. Juni befristet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen Reuters, dpa
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