Corona-Beratungen: Diese Fragen mĂŒssen geklĂ€rt werden
Berlin (dpa) - Vor den Corona-Beratungen von Bund und LĂ€ndern an diesem Montag zeichnen sich weder VerschĂ€rfungen noch Lockerungen der bestehenden PandemiemaĂnahmen ab.
DafĂŒr rĂŒckt die KlĂ€rung verschiedener praktischer Fragen rund um PCR-Tests, die Kontaktnachverfolgung durch die GesundheitsĂ€mter und die bald greifende einrichtungsbezogene Impfpflicht in den Mittelpunkt. Die Gesundheitsminister der LĂ€nder sprechen sich angesichts knapper LaborkapazitĂ€ten fĂŒr eine Priorisierung von PCR-Tests aus. Sie beschlossen auĂerdem eine Konzentration der Kontaktnachverfolgung auf Bereiche mit besonders gefĂ€hrdeten Gruppen und plĂ€dierten dafĂŒr, ein weniger striktes Vorgehen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu prĂŒfen.
Neuinfektionen schnellen in die Höhe
Die Zahl der festgestellten Corona-Neuinfektionen stieg unterdessen weiter: Die GesundheitsĂ€mter meldeten dem Robert Koch-Institut binnen eines Tages 135.461 FĂ€lle. Vor einer Woche waren es 78.022. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach sich in der "Rheinischen Post" (Samstag) mit Blick auf die Bund-LĂ€nder-Beratungen am Montag aber gegen eine VerschĂ€rfung von MaĂnahmen aus. "Ich bin dafĂŒr, dass wir die bestehenden MaĂnahmen beibehalten, also nicht ausweiten", sagte er. Er warnte zugleich vor einer Lockerung. "Wir wĂŒrden Ăl ins Feuer gieĂen und die Welle beschleunigen."
PCR-Tests
Angesichts der steigenden Zahl von Corona-Infektionen in Deutschland sollen nicht mehr alle per Schnelltest positiv Getesteten einen PCR-Test bekommen. Die LaborkapazitĂ€ten seien endlich, sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) als Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz in Magdeburg nach einer Schaltkonferenz mit ihren Kolleginnen und Kollegen. Im GesprĂ€ch ist, dass vorrangig besonders gefĂ€hrdete Gruppen und diejenigen, die diese betreuen, etwa in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen, einen Anspruch auf einen PCR-Test haben sollen. FĂŒr andere, die einen positiven Schnelltest oder eine rote Kachel in der Corona-Warn-App aber keine Symptome haben, könnte der Anspruch auf PCR-Nachtestung wegfallen.
Die konkrete Ausgestaltung, also etwa wer mit welchem Nachweis an einer Teststelle PCR-berechtigt sein wird oder was gilt, wenn ein Schnelltest positiv ist und gleichzeitig auch Symptome vorliegen, ist noch offen. Die MinisterprĂ€sidentinnen und -prĂ€sidenten der LĂ€nder werden am Montag mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ĂŒber das Thema beraten. AnschlieĂend mĂŒssten die Corona-Testverordnung des Bundes und LĂ€nderregelungen entsprechend angepasst werden.
Kontaktnachverfolgung
Lauterbach hatte sich mit Blick auf die immer weiter steigenden Corona-Zahlen dafĂŒr ausgesprochen, auch die Kontaktnachverfolgung an die neue Lage anzupassen. Die Gesundheitsminister der LĂ€nder, denen die GesundheitsĂ€mter unterstehen, streben das nun an: Die Ămter sollen sich kĂŒnftig auf die Kontaktnachverfolgung bei Corona-FĂ€llen im Klinik- und Pflegebereich und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe fĂŒr Menschen mit Behinderung konzentrieren.
"Weitere Kontaktpersonen" mĂŒssen demnach damit rechnen, dass sie "in der Regel mit deutlichem Zeitverzug oder nicht mehr durch die zustĂ€ndigen Behörden kontaktiert werden können", hieĂ es in ihrem Beschluss am Samstag. UrsprĂŒnglich war der Inzidenzwert von 50 festgelegt worden, bis zu dem die Ămter es schaffen könnten, die Kontakte von Infizierten abzutelefonieren. Das Personal wurde inzwischen zwar aufgestockt, aber der Inzidenzwert liegt mittlerweile bei ĂŒber 700 und in manchem Landkreis schon bei deutlich ĂŒber 1000. "Das wird kein Gesundheitsamt mehr abarbeiten können, auch nicht mit Hilfe der Bundeswehr", sagte Lauterbach.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen: BeschĂ€ftigte in Einrichtungen mit schutzbedĂŒrftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime mĂŒssen bis zum 15. MĂ€rz 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das Gesundheitsamt kann sonst ein TĂ€tigkeitsverbot aussprechen. Kritiker hatten immer wieder BefĂŒrchtungen geĂ€uĂert, dass durch die Impfpflicht im bereits knapp besetzten Pflegebereich weitere ArbeitskrĂ€fte verloren gehen könnten.
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der LĂ€nder fordern nun das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, gemeinsam mit den BundeslĂ€ndern "unverzĂŒglich" alle offenen Fragen bei dem Thema zu klĂ€ren, etwa fĂŒr wen ganz genau die Impfpflicht gelten soll, welche Ausnahmen es gibt und wie Betroffene angehört werden. Zudem solle geprĂŒft werden, ob nicht vor einem TĂ€tigkeitsverbot zunĂ€chst BuĂgelder verhĂ€ngt werden könnten.
Sie sprechen sich auĂerdem dafĂŒr aus, den Impfstoff von Novavax, den es ab Ende Februar geben soll, vorrangig nicht geimpften BeschĂ€ftigten in den betroffenen Einrichtungen anzubieten und ihnen dann auch genug Zeit fĂŒr die zweite Impfung zu geben. Novavax könnte fĂŒr Skeptiker eine Alternative sein, weil er auf einer anderen Technologie basiert als die bisher verfĂŒgbaren Corona-PrĂ€parate.